Hessen unterstützt Einführung der "Ja heißt ja"-Regelung im Sexualstrafrecht

Hessen unterstützt Einführung der „Ja heißt ja“-Regelung im Sexualstrafrecht

Juni 11, 2026
1 min. lesezeit

Hessens Justizminister Christian Heinz hat auf der Justizminister-Konferenz in Hamburg die Unterstützung einer „Ja heißt ja“-Regelung im Sexualstrafrecht bekräftigt. Laut Heinz seien die bestehenden Gesetze unzureichend und führten dazu, dass viele Täter nicht verurteilt werden könnten. Ziel der Gesetzesänderung sei es, Frauen besseren Schutz zu bieten und Gewalt gegen sie wirksam zu reduzieren.

Die aktuelle Rechtslage in Deutschland erlaubt sexuelle Handlungen nur, wenn diese gegen den erkennbaren Willen einer Person geschehen. Dies ist oft problematisch, insbesondere in Fällen, in denen Betroffene aus Schock oder Angst nicht eindeutig ihren Widerstand äußern können. Heinz betont, dass eine Änderung des Gesetzes dringend notwendig sei, um die Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen.

Heinz sieht in der „Ja heißt ja“-Regelung einen wichtigen Schritt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Diese Forderung wird auch von der SPD und den Grünen unterstützt, die seit längerem auf eine Verschärfung der Gesetze drängen. Während der Konferenz wird ein entsprechender Antrag von den Justizministern aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen eingebracht, um diese Regelung weiter zu verfolgen.

Die Diskussion um die Reform des Sexualstrafrechts findet vor dem Hintergrund einer breiteren gesellschaftlichen Debatte über den Schutz von Frauen und die Unterscheidung von einvernehmlichen und nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen statt. Deutschlands rechtliche Stellungnahme soll den Opfern von Sexualdelikten signalisieren, dass ihre Sicherheit an oberster Stelle steht.

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