Hubig fordert Verlängerung der Verjährungsfrist für Sexualstraftaten auf 20 Jahre

Hubig fordert Verlängerung der Verjährungsfrist für Sexualstraftaten auf 20 Jahre

Juni 11, 2026
1 min. lesezeit

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Sexualstraftaten gefordert. Sie äußerte sich hierzu vor der Justizministerkonferenz in Hamburg und betonte, dass die derzeitige Frist von fünf Jahren für Vergewaltigung nicht ausreichend sei. Hubig plädiert für eine Ausdehnung auf 20 Jahre, um damit eine angemessene Regelung für schwere Verbrechen zu schaffen.

Die Ministerin möchte zudem weitere Gesetzeslücken im Bereich sexueller Gewalt schließen. Dazu gehört der Verbesserung des Schutzes vor verbaler sexueller Belästigung, die nach ihrer Auffassung insbesondere junge Frauen betrifft. Hubig arbeitet ebenfalls an einer Anpassung des Mordparagrafen, um Femizide klar als Mord zu klassifizieren und entsprechend zu bestrafen.

Ein weiterer Aspekt ihrer Vorschläge betrifft die Definition von Einvernehmlichkeit. Hubig unterstützt die Forderung, das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ anstelle von „Nein heißt Nein“ zu etablieren. Diese Regelung, so betont sie, würde den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Fällen, in denen Betroffene möglicherweise schockiert sind und nicht verbal reagieren können, verbessern. Viele europäische Länder hätten bereits ähnliche Regelungen eingeführt, die sich bewährt hätten, äußerte die Ministerin.

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