Der Bundesrechnungshof warnt vor einer weiter steigenden Belastung des Bundeshaushalts durch die gesetzliche Rentenversicherung. In Berechnungen für die Haushaltsberatungen 2027, die dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt wurden, nehmen die Prüfer vor allem die beschlossene Ausweitung der Mütterrente und die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 ins Visier.
Nach Angaben des Rechnungshofs könnten beide Maßnahmen bis 2040 zusätzliche Kosten von rund 210 Milliarden Euro verursachen. Für die Mütterrente III rechnet die Behörde dabei mit etwa 65 Milliarden Euro, für die Stabilisierung des Rentenniveaus mit rund 145 Milliarden Euro.
Bei der Mütterrente III sollen Eltern von vor 1992 geborenen Kindern künftig drei Jahre Kindererziehungszeit rentensteigernd angerechnet bekommen statt bislang zweieinhalb Jahre. Die Regelung soll ab 2027 gelten, die Rentenerhöhung durch sie aber erst 2028 ausgezahlt werden.
Für 2028 erwartet der Bundesrechnungshof dadurch Mehrkosten von rund zehn Milliarden Euro. In den Folgejahren bis 2031 veranschlagt er für diese Maßnahme rund fünf Milliarden Euro pro Jahr.
Auch die Bundeszuschüsse steigen weiter. Für 2026 sind allein für die drei Zuschüsse 97,6 Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 plant der Bund mit 100,8 Milliarden Euro.
Hintergrund der Debatte ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung zwar vor allem aus Beiträgen finanziert wird, der Bund aber bereits hohe Milliardenbeträge überweist. Zugleich verweist das Bundesarbeitsministerium darauf, dass die Finanzierung durch den Bund einen Anstieg der Beiträge verhindern und zu einer angemessenen Lastenverteilung beitragen solle. Das Ministerium erklärte außerdem, die Kritik vernachlässige das Ziel einer leistungsfähigen Rentenversicherung.
Geburtenstarke Jahrgänge gehen zudem in Rente, während weniger Beitragszahler nachrücken. Der Bundesrechnungshof sieht dadurch zusätzlichen Druck auf Beiträge und Bundeszuschüsse.