Das Bundeskabinett hat neue Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung beschlossen. Sie sollen ab dem kommenden Jahr gelten, wenn der Bundesrat zustimmt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Grenze von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro brutto im Monat. In der Rentenversicherung wird sie von 8.450 Euro auf 8.850 Euro monatlich angehoben.
Das Kabinett billigte in Berlin eine entsprechende Verordnung des Bundessozialministeriums. Eine Befassung des Bundestages ist dafür nicht erforderlich.
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr an die Entwicklung der Bruttolöhne angepasst. Nach Angaben des Ministeriums stiegen diese im vergangenen Jahr um 4,38 Prozent.
In der Krankenversicherung enthält die neue Grenze zusätzlich eine Anhebung um 300 Euro. Sie geht auf das vor dem Sommer in der Koalition vereinbarte Gesundheitssparpaket zurück.
Wie viel Versicherte am Ende mehr zahlen, hängt außerdem vom Beitragssatz, vom Zusatzbeitrag der Krankenkasse und in der Rentenversicherung von der Aufteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ab.
