Berichte über mehr Verfahren wegen Landesverrats gegen zurückgekehrte Russen
Berichte über mehr Verfahren wegen Landesverrats gegen zurückgekehrte Russen

Berichte über mehr Verfahren wegen Landesverrats gegen zurückgekehrte Russen

September 26, 2026
1 min. lesezeit

Russische Behörden gehen laut Medienberichten und Angaben von Menschenrechtsorganisationen zunehmend gegen Russen mit oppositionellen Ansichten vor, die das Land verlassen hatten und später zurückkehrten. Am 25. September 2026 berichteten Medien, dass Vorschriften wegen Landesverrats häufiger gegen diese Personengruppe eingesetzt würden.

Als mögliche Gründe für strafrechtliche Verfolgung nennen Menschenrechtler unter anderem Geldüberweisungen in die Ukraine, Spenden an in Russland als extremistisch oder terroristisch eingestufte Organisationen, Veröffentlichungen im Internet und mutmaßliche Kontakte zu Ukrainern. Auch kleinere Überweisungen von einigen Dutzend Euro könnten demnach Ermittlungen auslösen. Die Angaben stellen Vorwürfe und Einschätzungen der zitierten Beobachter dar; eine unabhängige Überprüfung liegt nicht vor.

Nach den vorliegenden Angaben stieg der Anteil der wegen politisch motivierter Verfolgung des Landesverrats Beschuldigten innerhalb etwa eines Jahres von 44 auf 73 Prozent. Zugleich habe sich die durchschnittliche Haftdauer von neun Jahren auf elf Jahre und sechs Monate erhöht. Im ersten Quartal 2026 verurteilten russische Gerichte demnach 110 Menschen wegen Landesverrats, Spionage und damit verbundener Straftaten. Seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine soll die Zahl der Verurteilten insgesamt mehr als 1.100 betragen haben; von 1997 bis einschließlich 2021 waren es den Angaben zufolge 170.

Als wichtigstes Beweismittel gegen viele Beschuldigte werden Mobiltelefone genannt. 45,8 Prozent der Betroffenen seien unmittelbar an Grenzen, Flughäfen oder Landkontrollstellen festgenommen worden. Sicherheitskräfte prüften demnach Kontakte, Nachrichten, Internetveröffentlichungen und Banktransaktionen und führten bei Kontakten zu Ukrainern vertiefte Kontrollen durch.

Menschenrechtler berichten außerdem von sogenannten „Kettenfestnahmen“. Zunächst würden gegen Betroffene Verwaltungsverfahren eingeleitet, etwa wegen angeblicher Verwendung obszöner Sprache, der Verweigerung einer Untersuchung auf Drogenkonsum oder des Versuchs, sich Sicherheitskräften zu entziehen. Nach Verbüßung einer Verwaltungshaft könnten die Betroffenen erneut festgenommen und mit einem weiteren Verfahren konfrontiert werden. Frühere Protokolle dienten dabei als zusätzliche Grundlage. Diese Darstellung ist eine Einschätzung der zitierten Menschenrechtler.

Die Verfahren wegen Landesverrats finden den Angaben zufolge fast immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anwälte müssten Verschwiegenheitserklärungen unterzeichnen. In den Datenbanken der Gerichte würden die Namen der Angeklagten anonymisiert; teilweise fehlten entsprechende Einträge vollständig. Dadurch sei die öffentliche Kontrolle solcher Verfahren stark eingeschränkt.

Die Menschenrechtler bewerten die steigenden Haftstrafen und die Kontrollen als Mittel zur Abschreckung. Sie sehen darin zudem eine Ausweitung der inneren Zensur und eine Verlagerung der öffentlichen Aufmerksamkeit auf einen sogenannten „inneren Feind“. Diese politische Bewertung wird hier als Einschätzung der Quelle wiedergegeben.

Zur Analyse der Menschenrechtsorganisation

Zum Medienbericht

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