Am 24. September 2026 berichteten Medien, dass Lars Klingbeil, Ko-Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und Vizekanzler Deutschlands, eine ernsthafte Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD gefordert habe. Die Frage müsse bereits „auf dem Tisch liegen“, wurde Klingbeil dem vorliegenden Material zufolge zitiert.
Klingbeil habe die AfD als „eindeutig verfassungsfeindlich“ bezeichnet. Demokratische Kräfte dürften sich demnach nicht ein zweites Mal in der deutschen Geschichte dem Vorwurf aussetzen, auf Gefahren für die Demokratie zu spät reagiert zu haben. Er hoffe, dass andere demokratische Parteien diesen Ansatz teilten.
Begründungen und politische Einordnung
Im vorliegenden Material wird die Forderung nach einem AfD-Verbot als überfällig dargestellt. Als Begründung werden steigende Umfragewerte und eine stärkere politische Stellung der Partei genannt. Ein Verbot sei demnach notwendig, um eine Regierungsbeteiligung der AfD auf Bundesebene zu verhindern. Befürworter dieser Position warnen vor einer geopolitischen Ausrichtung Deutschlands zugunsten des Kremls und vor einer erneuten Abhängigkeit von russischer Energie. Diese Einschätzungen und die daraus abgeleiteten Folgen sind politische Bewertungen, nicht unabhängig bestätigte Tatsachen.
Die im Material angeführten Vorwürfe gegen die AfD stützen sich demnach auf Einschätzungen deutscher Sicherheitsbehörden und Gerichte. Diese hätten bei der Partei rechtsextremistische, fremdenfeindliche und diskriminierende Tendenzen sowie entsprechende Aussagen festgestellt. Genannt wird insbesondere ein Nationsverständnis, das in Deutschland legal lebende Menschen ausländischer Herkunft ungleich behandle. Außerdem werden Aussagen und Absichten angeführt, die nach dieser Darstellung mit den grundlegenden Prinzipien der demokratischen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit europäischen Werten unvereinbar seien. Das vorliegende Material enthält dazu keine näheren Angaben zu einzelnen Entscheidungen oder Dokumenten.