Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Regeln für ehrenamtliche Richter und Schöffen verschärfen soll. Verfassungstreue soll darin ausdrücklich festgeschrieben und der Zugang für vorbestrafte Bewerber eingeschränkt werden.
Nach dem Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) soll die Pflicht zur Verfassungstreue für alle ehrenamtlichen Richter im Deutschen Richtergesetz verankert werden. Außerdem soll verhindert werden, dass Rechtsextremisten über die Schöffenwahl Einfluss auf Strafgerichte gewinnen.
Gewählte Schöffen sollen im Amt bleiben, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Verzögerungen oder Blockaden sollen so die Rechtspflege nicht beeinträchtigen.
Künftig soll niemand Schöffe werden können, der wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Bislang liegt die Schwelle grundsätzlich bei mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Länder und Verbände können nun zu dem Entwurf Stellung nehmen. Hubig hatte im Juni gesagt, es gebe Hinweise auf eine zunehmende Bewerbung von Kandidaten, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stünden.
Der Entwurf enthält zudem eine Regelung zum juristischen Vorbereitungsdienst. Bundesweit sollen nur Bewerber aufgenommen werden dürfen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht mit Worten oder Taten bekämpfen.
Für Jura-Studierende soll es bei den Pflichtpraktika mehr Flexibilität geben. Die drei Monate praktischer Studienzeiten sollen zwar vorzugsweise in der vorlesungsfreien Zeit liegen, aber nicht mehr zwingend in diesen Wochen absolviert werden müssen.
