Tesla hat sein Fahrassistenzsystem in Europa von „Full Self-Driving (Supervised)“ in „Tesla Assisted Driving“ umbenannt. Auf den Websites in Deutschland und anderen europäischen Ländern erscheint der neue Name bereits.
In Deutschland war das System zuvor als „Voll-Selbstständiges Fahren (Überwacht)“ bezeichnet worden. Kritisiert wurde seit Jahren, dass diese Bezeichnung autonomes Fahren nahelege, obwohl der Fahrer jederzeit eingriffsbereit bleiben und die Verantwortung tragen muss.
Tesla hatte die Ergänzung „Supervised“ schon zuvor genutzt, um auf die notwendige menschliche Aufsicht hinzuweisen. In den USA verwendet der Konzern den Namen weiterhin.
Der Schritt fällt in eine längere Debatte über Teslas Sprachwahl bei Fahrerassistenzsystemen. Das Unternehmen hatte den Namen „Autopilot“ für eine frühere Basistechnik nach rechtlichen Auseinandersetzungen aufgegeben.
Auch Teslas Technikansatz steht weiter in der Kritik. Elon Musk hält seit Jahren an Kameras als einziger Sensorik für autonome Fahrzeuge fest, während Wettbewerber wie Waymo nach Angaben des Artikels zusätzlich Radar- und Laserradar-Systeme einsetzen.
Nach Angaben des Artikels ist Teslas FSD in Europa bislang nur in einigen Ländern zugelassen. Das Unternehmen bemüht sich seit einiger Zeit um eine EU-weite Freigabe.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger äußerte sich dazu nach einer von ihm als „konstruktive Einigung“ bezeichneten Verständigung mit Tesla über technische Fragen und Haftung. Nach Angaben des Ministeriums soll das Assistenzsystem die zulässige Höchstgeschwindigkeit um höchstens zehn Prozent überschreiten dürfen; zugleich bleibe der menschliche Fahrer „zu 100 Prozent verantwortlich für die sichere Fahrzeugführung“.
Das Ministerium teilte zudem mit, Tesla selbst habe die Umbenennung in Assisted Driving angeboten.
