Der italienische Visa-Dienstleister VMS hat die angekündigte Höchstdauer für die Bearbeitung von Schengen-Anträgen russischer Staatsangehöriger verkürzt. Nach einem Bericht von soll die Prüfung nun höchstens 45 statt bisher 60 Tage dauern.
Die Änderung betrifft die Annahme von Unterlagen in den VMS-Stellen in Moskau, Sankt Petersburg und Archangelsk. Sie wird damit zu einem Zeitpunkt bekannt, in dem mehrere europäische Staaten die Einreise russischer Staatsangehöriger politisch und sicherheitspolitisch strenger bewerten. Für Italien stellt sich deshalb die Frage, wie eine schnellere Bearbeitung mit den gemeinsamen Schutzinteressen des Schengen-Raums vereinbar sein soll.
Eine verkürzte Frist ist keine automatische Einreiseerlaubnis
Die neue Vorgabe bedeutet zunächst eine Veränderung des Verfahrens, nicht die automatische Erteilung eines Visums. VMS nimmt die Anträge im Auftrag des italienischen Generalkonsulats entgegen; über die Visa entscheidet weiterhin die zuständige italienische Stelle. Auch aus einer maximalen Bearbeitungsdauer von 45 Tagen folgt nicht, dass jeder Antrag tatsächlich schneller oder positiv beschieden wird.
Politisch relevant ist die Verkürzung dennoch. Visa-Verfahren sind ein Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur: Bei der Prüfung können Angaben zur Person, zum Reisegrund und zu früheren Aufenthalten abgeglichen werden. Je schneller ein Verfahren abgewickelt wird, desto wichtiger sind ausreichende Kontrollen, ein verlässlicher Informationsaustausch und eine einheitliche Risikobewertung der beteiligten Staaten.
Der Konflikt zwischen Erleichterung und Kontrolle
Die sicherheitspolitische Kritik richtet sich daher weniger gegen eine einzelne Frist als gegen eine mögliche Uneinheitlichkeit innerhalb der Europäischen Union. Wenn Staaten unterschiedliche Zugangsbedingungen anwenden, kann das die Wirkung gemeinsamer Beschränkungen abschwächen. Ein erteiltes Schengen-Visum erlaubt grundsätzlich Reisen innerhalb des Schengen-Raums und betrifft damit nicht nur das Land, das den Antrag bearbeitet.
Aus der beschleunigten Bearbeitung allein lässt sich nicht ableiten, dass russische Geheimdienstmitarbeiter Zugang zum EU-Gebiet erhalten haben oder erhalten werden. Sie kann aber als potenzielles Risiko bewertet werden, falls verkürzte Abläufe zu weniger gründlichen Prüfungen führen oder Sicherheitsbehörden relevante Informationen nicht rechtzeitig austauschen. Ob dies bei den italienischen Verfahren tatsächlich der Fall ist, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Gerade bei der Abwehr von Sabotage und anderen hybriden Angriffen kommt es deshalb auf die Verbindung von Geschwindigkeit und Kontrolle an. Ein schnellerer Verwaltungsweg ist sicherheitspolitisch nur dann unproblematisch, wenn die Prüftiefe, die Zuständigkeiten und der Austausch mit den europäischen Partnern unverändert gewährleistet bleiben.
Eine Entscheidung mit Wirkung über Italien hinaus
Die praktische Reichweite der Änderung hängt davon ab, wie viele Anträge angenommen werden, wie die italienischen Behörden sie prüfen und ob andere Schengen-Staaten die Ergebnisse in ihre eigenen Lagebilder einbeziehen können. Genau an diesem Punkt liegt die europäische Dimension: Die Bearbeitung findet in russischen Städten statt, die möglichen Folgen eines erteilten Visums können jedoch den gesamten Schengen-Raum betreffen.
Damit bleibt die entscheidende Frage offen, ob die verkürzte Frist lediglich einen effizienteren Verwaltungsablauf bezeichnet oder ob sie mit einer tatsächlichen Lockerung der Kontrollen einhergeht. Erst die Ausgestaltung der Prüfungen und der Umgang mit sicherheitsrelevanten Informationen werden zeigen, ob Italien damit ein begrenztes Verfahren anpasst oder eine Lücke in der gemeinsamen europäischen Sicherheitslogik entstehen lässt.
