Eine Frau in weißem Poloshirt setzt einer Person eine Injektion in den Oberarm.

Bundesapothekerkammer beschließt Curriculum für neue Impfungen in Apotheken

Oktober 19, 2026
1 min. lesezeit

Die Bundesapothekerkammer hat ein Curriculum verabschiedet, das die für neue Impfungen in Apotheken erforderlichen Schulungen festlegt. Grundlage ist der Auftrag des Gesetzgebers im ApoVWG.

Beschlossen wurde das Curriculum in der Mitgliederversammlung der Kammer. Hoffmann sagte, damit sei der Fortbildungsbedarf von Apothekerinnen, Apothekern und weiterem pharmazeutischem Personal definiert worden.

Nach Angaben der Bundesapothekerkammer wurden die Voraussetzungen für die Fortbildung der Apothekenteams unter anderem im Austausch mit der Bundesärztekammer geschaffen.

Apothekerinnen und Apotheker, die bereits gegen Grippe und COVID-19 impfen dürfen, brauchen für Impfungen mit weiteren Nicht-Lebendimpfstoffen eine Ergänzungsschulung.

Bereits am 29. September hatte die Mitgliederversammlung eine aktualisierte Leitlinie zur Qualitätssicherung bei Schutzimpfungen beschlossen. Sie wurde auf alle Nicht-Lebendimpfstoffe erweitert.

Bislang hatte die Leitlinie nur Impfungen gegen Influenza und COVID-19 umfasst.

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