Staatsrechtler sehen eine mögliche Anfechtung der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, weil die AfD-Landtagsfraktion nach ihrer Einschätzung mit Bürgerdialogen im ganzen Land den Wahlkampf der Partei großteils aus Fraktionsmitteln gestützt haben könnte.
Die Berliner Juraprofessorin Sophie Schönberger sagte, „der Einsatz der Mittel könne zur Wiederholung der Wahl führen“. Nach ihrer Einschätzung war ein solcher Einsatz „offensichtlich rechtswidrig“ und könne dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werde.
Nach dem Parteiengesetz dürfen Parteien keine Spenden von Fraktionen annehmen. Auch Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei gelten als Spenden.
Der Freiburger Staatsrechtler Fabian Michl spricht in diesem Zusammenhang von „eine[r] Verletzung der Chancengleichheit der Parteien“ und von „ein[em] möglicher[n] Wahlfehler für ein Wahlprüfungsverfahren“. Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers sieht ebenfalls „einen möglichen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb“.
Möllers verweist zugleich auf die hohe Hürde, die in solchen Verfahren gilt. Er hält „eine Neuwahl als besonders schweren Eingriff“ und macht deutlich, dass auch die Frage nach der Mandatsrelevanz offen bleibt.
Gegen die Wahl kann jeder Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt Einspruch einlegen. Die Frist läuft einen Monat nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Ministerialblatt; diese soll nach Angaben der Landeswahlleitung in Kürze erfolgen.
Ein Wahlfehler führt nicht automatisch zu einer Wiederholung der Wahl. Ob es am Ende zu einer Neuwahl kommt, entscheidet erst das Wahlprüfungsverfahren.