Am 12. Oktober 2026 wurden im süditalienischen Bari zwei Dokumentarfilme des russischen Staatssenders Russia Today (RT) gezeigt. Die Veranstaltung im Umfeld des linksradikalen Zentrums Marx21 macht sichtbar, wie Inhalte eines auf EU-Ebene sanktionierten Senders über lokale politische und kulturelle Räume weiterhin ein Publikum erreichen können.
Die Filme trugen die Titel „Stepan Bandera: Die Wiedergeburt des Nazismus“ und „Die Wiedergeburt der SS“. Sie stellen die ukrainische Geschichte in einer Weise dar, die nach dem vorliegenden Bericht zentrale Fakten verzerrt und kremlfreundliche Deutungen verbreitet. Im Mittelpunkt steht ein bekanntes Muster russischer Propaganda: Die Ukraine soll als grundsätzlich faschistischer Staat erscheinen, während der russische Angriff politisch und historisch gerechtfertigt wird.
Eine Vorführung statt eines Fernsehsignals
RT unterliegt Sanktionen der Europäischen Union. Diese Maßnahmen schränken die Verbreitung und den Betrieb des Senders im EU-Raum ein. Sie beseitigen jedoch nicht automatisch jede Möglichkeit, bereits produzierte Inhalte in einem anderen Rahmen zu zeigen. Eine öffentliche Filmvorführung in einem politischen Zentrum ist rechtlich und organisatorisch etwas anderes als die reguläre Ausstrahlung eines Fernsehsenders.
Genau diese Unterscheidung scheint für die Veranstaltung in Bari entscheidend gewesen zu sein. Der Bericht beschreibt, dass die Organisatoren nationale gesetzliche Spielräume in Italien nutzten, um die Filme trotz der EU-Sanktionen zu präsentieren. Welche konkrete Vorschrift angewandt wurde, geht daraus nicht hervor. Ebenso ist nicht belegt, ob italienische Aufsichtsbehörden die Vorführung geprüft haben.
Die Sanktion gegen einen Sender und die Kontrolle einzelner Inhalte sind damit zwei verschiedene Aufgaben. Wird ein Beitrag nicht über einen Fernsehsender, sondern als Teil eines politischen Abends, einer Diskussionsveranstaltung oder einer kulturellen Vorführung verbreitet, verschiebt sich die Zuständigkeit. Dann geht es nicht mehr allein um Medienaufsicht, sondern auch um Regeln für Veranstaltungsorte, Vereine und politische Organisationen.
Die offene Rolle der Stadtverwaltung
Die Kritik an der lokalen Politik richtet sich gegen eine angebliche Duldung der Veranstaltung durch die Behörden von Bari. Der vorliegende Bericht belegt jedoch lediglich, dass die Filme im Umfeld von Marx21 gezeigt wurden. Er weist keine Genehmigung, Finanzierung oder inhaltliche Unterstützung durch die Stadtverwaltung nach. Deshalb lässt sich aus der Veranstaltung allein nicht ableiten, dass die Kommune die Botschaften der Filme gebilligt oder ihre Verbreitung aktiv ermöglicht hat.
Politisch relevant bleibt der Vorgang trotzdem. Wenn ein sanktionierter russischer Medienanbieter seine Inhalte über einen lokalen Veranstaltungsort erneut in Umlauf bringen kann, entsteht eine Lücke zwischen europäischer Sanktionspolitik und ihrer praktischen Wirkung. Die Verantwortung liegt dann nicht zwingend bei einer einzelnen Behörde. Sie verteilt sich auf Veranstalter, Betreiber von Räumen und die nationalen Stellen, die prüfen müssen, ob eine solche Nutzung rechtlich zulässig ist.
Marx21 wird in dem Bericht als linksradikales Zentrum beschrieben. Die Auswahl der Filme gibt der Vorführung einen politischen Rahmen: Historische Figuren und Organisationen werden nicht nur diskutiert, sondern in eine Erzählung eingebaut, die die Legitimität der Ukraine infrage stellt. Die Begriffe Nazismus und SS verleihen dieser Darstellung zugleich den Anschein einer historischen Dokumentation. Gerade dadurch können selektive oder irreführende Behauptungen glaubwürdiger wirken, als sie bei einer offenen politischen Rede erscheinen würden.
Der Telegram-Kanal Donbass Italia berichtete über die Vorführung in Bari und wertete sie als Zeichen einer gefährlichen Nachsicht gegenüber russischen Einflussversuchen. Diese politische Bewertung geht über die unmittelbar belegten Tatsachen hinaus. Eine einzelne Veranstaltung beweist weder eine koordinierte Einflussoperation noch eine umfassende russische Einflussnahme in Apulien oder Italien.
Die entscheidende Frage liegt außerhalb des Saals
Der Fall zeigt dennoch ein strukturelles Problem: Eine Sperre kann den direkten Sendebetrieb eines Medienhauses begrenzen, aber nicht ohne Weiteres jede Weitergabe seiner Produktionen verhindern. Sobald solche Inhalte von politischen Gruppen übernommen und als lokale Veranstaltung präsentiert werden, muss die Durchsetzung der Sanktionen mit dem nationalen Veranstaltungs- und Medienrecht zusammenspielen.
Offen bleibt, ob die italienischen Behörden die Vorführung untersucht haben und ob ähnliche Veranstaltungen in anderen Städten stattgefunden haben. Erst diese Informationen würden zeigen, ob Bari ein isolierter politischer Abend war oder ein wiederverwendbarer Weg, über den sanktionierte russische Narrative in den europäischen Informationsraum zurückkehren.
