Bundesfamilienministerin Karin Prien will dem Kabinett an diesem Mittwoch Eckpunkte für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz vorlegen. Im Zentrum steht eine nationale Altersgrenze für soziale Netzwerke für Kinder unter 13 Jahren.
Das Paket umfasst vier gesetzliche und acht nichtgesetzliche Maßnahmen. Nach den vorliegenden Plänen sollen Kinder unter 13 Jahren die Angebote grundsätzlich nicht nutzen dürfen; ausgenommen bleiben nachweislich kindgerechte Plattformen.
Für 13- bis 18-Jährige sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Die Bundesregierung will zugleich auf EU-Ebene für ein Mindestalter von 13 Jahren, ein Verbot suchtfördernder Designs und standardmäßig deaktivierte Empfehlungsalgorithmen werben.
Die Eckpunkte beruhen auf 56 Empfehlungen einer von Prien eingesetzten Expertenkommission. Nach Angaben aus der Kabinettsvorlage handelt es sich noch nicht um die angekündigte Gesamtstrategie.
Zu den nichtgesetzlichen Maßnahmen zählt die EUDI-Wallet „d-you“, mit der ab 2027 eine freiwillige Altersverifikation möglich sein soll. Für die Bestätigung des Mindestalters sollen dabei keine weiteren personenbezogenen Daten übermittelt werden.
Zum weiteren Paket gehören zudem ein „KI-Seepferdchen“, eine „Kinder-Online-Wache“, eine Informationskampagne für Eltern von Vorschulkindern sowie zusätzliche Medienbildungs- und Beratungsangebote. Im Sozialgesetzbuch soll die digitale Lebenswelt ausdrücklich berücksichtigt und Medienkompetenz als Teil der Befähigung junger Menschen zur Selbstbestimmung verankert werden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch soll außerdem klargestellt werden, dass die elterliche Aufsichtspflicht auch die Mediennutzung umfasst.
