Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kommt laut einem Bericht zu dem Schluss, dass Lars Klingbeils geplante Bundeswohnungsbaugesellschaft voraussichtlich eine Änderung des Grundgesetzes erfordern würde. Hintergrund ist demnach die Zuständigkeit der Länder für Wohnungsfragen.
Nach der Einschätzung wäre eine bundesweite Gesellschaft, die Bauprojekte plant, beauftragt oder selbst umsetzt, verfassungsrechtlich wohl nur mit einer Grundgesetzänderung möglich. Auch die Rechtsform als GmbH oder eine andere privatrechtliche Konstruktion würde das Problem demnach nicht lösen.
Für Wohnungsangelegenheiten sind grundsätzlich die Länder zuständig. Der Bund könne diese Kompetenz nicht einfach übernehmen, um eigene wohnungspolitische Ziele zu verfolgen, heißt es in der zusammengefassten Bewertung.
Sollte der Bund die Aufgabe dennoch an sich ziehen wollen, wäre dafür eine Verfassungsänderung nötig. Dafür sind Zweidrittelmehrheiten sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich.
Gleichzeitig kann der Bund bereits heute für den eigenen Bedarf Wohnungen bauen, Bundesliegenschaften nutzen und den Ländern Finanzhilfen gewähren. Das Bundesfinanzministerium wollte sich zu den nächsten Schritten wegen laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung nicht äußern.
Die Linke hält die vorhandenen Möglichkeiten für unzureichend. Die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag und Vorsitzende des Bauausschusses, Caren Lay, forderte eine soziale und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft. „Die Bundesregierung kann unter dem Vorwand Wohnungsbau lediglich Kasernen für Soldaten bauen“, sagte sie. Zudem erklärte Lay: „Wir wollen eine Wohnungsbaugesellschaft, die Wohnungen baut und nicht Kasernen.“
Lay verlangte außerdem: „Der Bund muss sozial und gemeinnützig Wohnungen bauen und vermieten.“
Die Debatte berührt auch die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, die nach der Föderalismusreform beim sozialen Wohnungsbau bei den Ländern liegt. Ob das Vorhaben als begrenztes Instrument für Bundesbedarf oder als gemeinnütziger Vermieter mit breitem Mietwohnungsmandat gedacht ist, bleibt in der politischen Debatte ein zentraler Punkt.
