Die Bundesregierung hat ein Gesetzesvorhaben beschlossen, mit dem der Deutschen Post die Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Geschäftskunden-Briefe entzogen werden soll. Zugleich soll die Vorgabe für den Brieftransport gelockert werden.
Das Bundeskabinett billigte den Entwurf nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin. Er betrifft sogenannte Teilleistungen, also Geschäftskunden-Briefe etwa von Banken und Versicherungen.
Seit 2024 sind die Deutsche Post und einige kleine Wettbewerber von der Steuerpflicht befreit, andere Anbieter aber nicht. Nach Angaben des Ministeriums soll die geplante Änderung gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Die Post hält die geplante Umsatzsteuer-Pflicht für rechtswidrig. Sie warnt nach Angaben des Bonner Logistikers davor, dass Briefe insbesondere von Banken, Versicherungen und der öffentlichen Hand unnötig verteuert würden.
Das Vorhaben muss noch in den Bundestag. Früheren Angaben zufolge könnte der Bund dadurch jährlich 115 Millionen Euro einnehmen.
Auch bei den Laufzeiten soll die Regelung geändert werden. Bislang muss die Post 99 Prozent der eingeworfenen Briefe nach vier Werktagen zustellen.
Künftig sollen Sendungsmengen, die wegen höherer Gewalt nicht befördert werden konnten, aus dieser Berechnung herausfallen. Für die Post dürfte das auch den Druck bei Vorhaltekosten mindern, etwa bei zusätzlichem Personal oder kurzfristigen Änderungen in der Fahrzeugflotte.
Die kleinen Briefwettbewerber der Post begrüßten das Vorhaben. Walther Otremba, Vorsitzender des Bundesverbandes Briefdienste, sagte, damit werde der Weg frei zu fairen Wettbewerbsbedingungen im Briefmarkt.
