Ältere Frau mit Brille liest Unterlagen am Tisch in einer Wohnung.
Ältere Frau prüft ein Dokument (Symbolbild): Die Mütterrente wird ein weiteres Mal aufgestockt. (Quelle: PIKSEL/getty-images-bilder)

Mütterrente III soll drei Rentenpunkte bringen, Auszahlung startet erst 2028

Oktober 9, 2026
1 min. lesezeit

Die Bundesregierung will die Mütterrente auf eine Mütterrente III ausweiten. Nach den Angaben im Text soll sie drei Rentenpunkte für alle Kinder bringen, unabhängig vom Geburtsjahr; ausgezahlt werden soll sie aber nicht 2026, sondern erst ab 2028 mit Rückwirkung auf 2027.

Union und SPD begründen den Plan damit, dass die Regelung für alle Mütter vollendet werden solle. Der Text nennt als Ziel, gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten.

Die Mütterrente gibt es seit dem 1. Januar 2014. Sie ist keine eigene Rente, sondern erhöht die gesetzliche Altersrente von Menschen, die Kinder vor 1992 erzogen haben.

Seit 2014 wurden pro Kind bis zu zwei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt, 2019 stieg der Umfang auf bis zu 2,5 Rentenpunkte. Für Kinder ab dem Geburtsjahr 1992 gelten bereits bis zu drei Rentenpunkte.

Mütterrente III würde für Kinder vor 1992 einen halben Rentenpunkt zusätzlich bringen. Bei einem Rentenpunktwert von 42,52 Euro ab dem 1. Juli 2026 entspräche das 21,26 Euro im Monat je Kind.

Für Eltern mit zwei Kindern wären damit rund 42,50 Euro mehr im Monat möglich, bei drei Kindern knapp 64 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit zusätzlichen Rentenzahlungen von 4,5 Milliarden Euro im Jahr.

Nach Angaben aus dem Text müssen mehr als zehn Millionen Versicherungskonten angepasst werden. Das wird als Grund dafür genannt, dass die Zahlung erst später anlaufen kann.

Verena Bentele vom Sozialverband VdK weist darauf hin, dass der höhere Betrag nicht für alle spürbar ankommt. Wer auf mindestens 33 Beitragsjahre komme, profitiere von einem Freibetrag bei der Grundsicherung, sagte sie laut t-online; viele Frauen erreichten das aber nicht.

Rentnerinnen und Rentner, die Beamtinnen oder Beamte sind, erhalten die Leistung nach dem Text nicht. Mütterrente III ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten bleibt damit ein eigener Baustein im Rentensystem, dessen praktische Umsetzung wegen des nötigen Umstellungsaufwands erst verzögert beginnen soll.

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