Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat ein Abkommen von Linken, Grünen und SPD in Berlin gegen Antisemitismus als nicht ausreichend kritisiert. Die Parteien hatten am Donnerstag eine Vereinbarung als Grundlage für Sondierungsgespräche vorgelegt, die auch Verfahren und mögliche Sanktionen bei Verstößen vorsieht.
Schuster sagte dem Handelsblatt für dessen Freitagausgabe, das Papier sei zwar „ein Versuch, den Blick nach vorn zu richten“, könne „entschlossenes Handeln aber nicht ersetzen“. Zudem warf er der Linkspartei vor, es habe bislang aus seiner Sicht keine Folgen für antisemitische Vorfälle gegeben.
Nach Schusters Ansicht zeigt schon die Notwendigkeit, Sanktionsmechanismen zu vereinbaren, wie groß das Problem sei. SPD und Grüne sollten auf konkrete, auch personelle Konsequenzen pochen und ihre Beteiligung an einer Regierung davon abhängig machen.
Die drei Parteien hatten sich nach Angaben aus dem politischen Umfeld auf acht Punkte verständigt. Dazu zählen Diversität, der Schutz jüdischen Lebens, das Gedenken an den Holocaust, das Existenzrecht Israels und der Kampf gegen Antisemitismus.
Nach der Vereinbarung wollen die Parteien Gewalt, Hassrede, Verschwörungsnarrative sowie die Leugnung und Relativierung der Shoah bekämpfen. Antisemitismus mit Bezug auf Israel solle klar benannt werden; pauschale Boykottforderungen und undifferenzierte Sanktionsforderungen gegen Israel, israelische Institutionen oder Personen lehnen sie ab.
Für Verstöße gegen die gemeinsamen Grundsätze sollen die Fraktionen eigene Verfahren anwenden. Vorgesehen sind Folgen bis zum Ausschluss von Mitgliedern. Antisemitische Vorfälle in den Fraktionen sollen gemeinsam behandelt werden.
Die Vereinbarung ist eine politische Voraussetzung für den Start der Berliner Sondierungsgespräche. Nach dem Abgeordnetenhauswahlkampf hatten die Parteien zudem über den Schutz jüdischen Lebens, das Existenzrecht Israels, den Umgang mit antisemitischen Vorfällen und Konsequenzen für Mitglieder von Partei und Fraktionen beraten.
Schuster äußerte auch Zweifel an einem vorgesehenen dreiköpfigen Expertengremium als Sanktionsinstanz. Es gebe in Deutschland genug Personen, die sich Antisemitismus-Experten nannten, ohne tatsächlich zur Bekämpfung von Antisemitismus beizutragen.
