Eine Frau sitzt in einem parlamentarisch wirkenden Saal vor violetten Sitzen und blickt auf Unterlagen vor sich.

Berliner Gericht weist Huy-Klage gegen DPG-Ausschluss ab

Oktober 10, 2026
1 min. lesezeit

Das Berliner Landgericht hat die Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen ihren Ausschluss aus der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft abgewiesen. Damit bleibt die Abgeordnete von dem Verein ausgeschlossen.

Das Gericht bestätigte nach Angaben aus dem Fall die Entscheidung des Vereinsvorstands aus dem Jahr 2024. Die schriftliche Begründung soll erst am Montag veröffentlicht werden.

Huy war vor allem wegen ihrer Teilnahme an einem Treffen in Potsdam ausgeschlossen worden. Dort hatten sich Ende November 2023 unter anderem AfD- und CDU-Mitglieder mit dem Rechtsextremisten Martin Sellner getroffen und über „Remigration“ gesprochen.

Der Vorstand der DPG entschied einstimmig, Huy habe dadurch das Ansehen und die Interessen der Gesellschaft „in grober Weise“ beschädigt.

Nach der Abweisung ihrer Klage hat Huy einen Monat Zeit, in die nächste Instanz zu gehen.

Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft ist eine überparteiliche Vereinigung von Mitgliedern des Bundestages, der Landtage und des Europaparlaments. Sie sitzt im ehemaligen Reichstagspräsidentenpalais gegenüber dem Reichstagsgebäude und erhält aus dem Bundesetat jährlich etwa drei Millionen Euro.

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