Galeria nimmt nach dem Insolvenzantrag weiterhin bezahlte Gutscheine und Geschenkkarten an der Kasse und im Online-Shop an. Das Unternehmen hatte Anfang Oktober zum vierten Mal innerhalb von sechs Jahren Insolvenz beantragt.
Für Kunden ist die Lage dennoch unsicherer geworden. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, wird es deutlich schwieriger, Geld zurückzuerhalten; der übliche Weg führt dann über den Insolvenzverwalter.
Nach Angaben des Artikels können Forderungen aus Gutscheinen erst nach Eröffnung des Verfahrens in die Insolvenztabelle eingetragen werden. Die Gutscheine verfallen demnach nicht automatisch, die insolvente Gesellschaft kann sie aber dann möglicherweise nicht mehr annehmen.
In diesem Fall werden Inhaber von Gutscheinen zu normalen Insolvenzgläubigern. Ihr Rang entspricht dem von Lieferanten mit offenen Rechnungen.
Als sogenannte Regelinsolvenz wird das Verfahren zunächst von dem vorläufigen Insolvenzverwalter Frank Kebekus begleitet, den das Amtsgericht Düsseldorf eingesetzt hat. Der Geschäftsbetrieb läuft vorerst weiter.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg werden Ansprüche aus Gutscheinen in der Praxis oft nur mit einer Quote von unter fünf Prozent bedient. Laut Artikel ist die reguläre Eröffnung des Insolvenzverfahrens meist zwei bis drei Monate nach dem Antrag zu erwarten.
Der Artikel verweist zudem auf 33 Filialen, die überprüft werden, darunter Standorte in Berlin, München, Köln und Mannheim. Konkrete Schließungen sind bislang nicht bestätigt.
