Das Wirtschaftsministerium hat ein Eckpunktepapier für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorgelegt, die für bestehende Öl- und Gasheizungen gelten soll. Die Verpflichtung soll 2028 beginnen und bis 2045 auf 100 Prozent steigen.
Nach den Angaben müssen sich Eigentümer von Öl- und Gasheizungen darauf einstellen, dass grüne Gase und grünes Heizöl schrittweise beigemischt werden. Das Papier aus dem Haus von Katherina Reiche (CDU) lag t-online vor.
Die Quote soll nur Bestandsheizungen betreffen und ausschließlich von Privathaushalten getragen werden. Industrie, Gewerbe und der Verkehrssektor sind ausgenommen.
Für die Erfüllung sind die Energieversorger zuständig. Sie können ein Übererfüllen in einem Jahr auf das Folgejahr anrechnen; falls sie die Quote nicht schaffen, müssen sie eine Ersatzzahlung leisten. Wie hoch diese Zahlung ausfällt und ob sie an Verbraucher weitergegeben werden kann, bleibt offen.
Die Quote startet 2028 bei 1 Prozent und steigt danach schrittweise an. Für 2029 sind 2 Prozent vorgesehen, für 2030 5 Prozent, für 2031 7 Prozent und für 2032 10 Prozent.
Weitere Stufen sehen unter anderem 20 Prozent im Jahr 2035, 50 Prozent im Jahr 2040 und 100 Prozent im Jahr 2045 vor. Zu den grünen Brennstoffen zählen Biomethan sowie grüner und kohlenstoffarmer Wasserstoff.
Wasserstoff darf dem Papier zufolge nur eingesetzt werden, wenn dies bereits in einem Netzentwicklungsplan vorgesehen ist. Zu einer möglichen Nutzung in Haushalten soll es also nur unter dieser Voraussetzung kommen.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, Ingbert Liebing, kritisierte, dass die Bundesregierung weiter keine Antwort auf die Frage nach zusätzlichen Mengen an grünen Gasen gebe. Er verlangte eine Biomethanstrategie mit konkreten Vorschlägen zur Mengenausweitung, etwa durch heimische Produktion oder Importe. „Deshalb muss die Bundesregierung erklären, wie sie für mehr grüne Gase sorgen will“, sagte Liebing.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich bei der Einigung auf das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auch auf die Quote für bestehende Heizungen verständigt. Für neue Heizungen gilt bereits eine separate Quote, die steiler verläuft als die nun geplante Regelung für Bestandsanlagen.
