Eingang des Bundesministeriums des Innern mit gut sichtbarer Beschriftung am Gebäude.

BMI hat keinen bundesweiten Überblick über Anschlussjobs ehemaliger Beamter

Oktober 30, 2026
1 min. lesezeit

Das Bundesinnenministerium kann nach einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion nicht bundesweit beziffern, wie viele ehemalige Bundesbeamte sicherheitsrelevante Tätigkeiten nach ihrem Ausscheiden anzeigen, genehmigen lassen oder untersagen lassen. Die Debatte darüber wurde durch Vorwürfe gegen den früheren BND-Präsidenten August Hanning verstärkt.

Nach Angaben des Ministeriums werden entsprechende Anzeigen nicht bundesweit statistisch erfasst und lassen sich auch nicht automatisch abrufen. Die Bundesregierung könne deshalb nicht sagen, wie viele frühere Bundesbeamte in sicherheitsrelevanten Positionen eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes angezeigt hätten.

Auch über genehmigte oder abgelehnte Anträge hat das BMI demnach keinen bundesweiten Überblick. Für eine vollständige Ermittlung müssten laut Ministerium die Personalakten sämtlicher Ruhestandsbeamter geprüft werden.

Für die Jahre 2014 bis 2021 nannte das Ressort 186 angezeigte Tätigkeiten und neun Untersagungen.

Auslöser der politischen Debatte sind die Vorwürfe gegen Hanning. Ihm wird vorgeworfen, mithilfe seines früheren BND-Büroleiters über Jahre geheime Informationen des Auslandsnachrichtendienstes beschafft und für private Beratertätigkeiten genutzt zu haben.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, kritisierte die fehlende Datengrundlage. Er sagte dem Tagesspiegel: „Der Fall Hanning sei exemplarisch für ein Problem, zu dessen Ausmaß die Bundesregierung offensichtlich keinen Überblick habe oder geben wolle“.

Emmerich forderte eine Verschärfung des Beamtenrechts und eine strengere Kontrolle, vor allem bei ehemaligen Spitzenbeamten der Sicherheitsbehörden. Die Regelung soll Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem Staatsdienst begrenzen; Ruhestandsbeamte müssen bestimmte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes anzeigen, und je nach Funktion und Tätigkeit kann eine Beschäftigung untersagt werden.

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