Der Bundestag hat am Donnerstag die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten die Koalition und die Grünen, Linke und AfD enthielten sich.
Mit dem Gesetz soll der vertragsärztliche Notdienst besser mit den Notaufnahmen der Krankenhäuser und den Rettungsdiensten abgestimmt werden. Die Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen soll dafür ausgebaut und stärker zur Steuerung von Patienten genutzt werden.
Kern der Reform sind digital vernetzte Integrierte Notfallzentren. Sie sollen Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle zusammenführen.
Diese Stelle soll den Behandlungsbedarf bewerten und Patienten in die jeweils geeignete Versorgungsebene leiten. Für lebensbedrohliche Notfälle bleibt die 112 der direkte Weg zum Rettungsdienst; bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden soll die 116117 stärker zur ersten Anlaufstelle werden.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2024 rund 13 Millionen ambulante Notfälle in deutschen Krankenhäusern behandelt. Das waren fünf Prozent mehr als im Vorjahr, die Notaufnahmen versorgten durchschnittlich etwa 35.600 Menschen pro Tag.
Die Reform reagiert damit auf eine seit Jahren zunehmende Belastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten. Offen bleibt, wie schnell die Länder die Standorte planen und wie die laufenden Kosten verteilt werden.
