Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Frühstartrente beschlossen. Das Vorhaben braucht noch die Zustimmung des Bundesrates und soll Anfang Januar 2027 starten.
Vorgesehen sind monatlich zehn Euro für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren. Das Geld soll in ein Altersvorsorgedepot fließen.
Rückwirkend einbezogen werden soll der Geburtsjahrgang 2020, also die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden. Wer beim Start bereits sieben Jahre oder älter ist, geht leer aus.
Die Einzahlungen sollen in einen von den Eltern ausgewählten Altersvorsorgevertrag oder in eine von der Bundesbank verwaltete kollektive Anlage fließen. Bis zum 18. Geburtstag dürfen Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben; für das Standarddepot gilt ein Kostendeckel von einem Prozent.
Nach Berechnungen des Finanzministeriums kann die staatliche Förderung bis zur Volljährigkeit einen Depotwert von rund 2.200 Euro erreichen. Ohne weitere Einzahlungen könnte daraus bis zum 65. Lebensjahr ein Kapital von rund 53.000 Euro werden.
Bei zusätzlichen monatlichen Einzahlungen von zehn Euro veranschlagt das Ministerium rund 107.000 Euro, bei 50 Euro Zuzahlung rund 320.000 Euro. Zugrunde gelegt ist dabei eine angenommene durchschnittliche Rendite von sieben Prozent pro Jahr.
Die Frühstartrente ist Teil des geplanten Umbaus der privaten Altersvorsorge. Das Altersvorsorgedepot soll an die Stelle der wenig beliebten Riester-Rente treten, parallel wird über eine breitere Aktienrente für die gesetzliche Altersvorsorge beraten.
Im Bundestag gab es auch Kritik. Grünen-Abgeordneter Stefan Schmidt sprach nach Angaben aus der Debatte von einem Zweiklassensystem, Linke-Abgeordnete Sarah Vollath bemängelte fehlende Chancengleichheit. SPD-Finanzpolitiker Michael Thews sagte, die Frühstartrente werde lange wirken und vielen helfen, eine vernünftige Altersvorsorge aufzubauen.
