Unionsfraktionschef Thorsten Frei fordert für die geplante Zuckersteuer Übergangsfristen für Getränkehersteller, damit sie ihre Rezepturen anpassen können. Frei verlangt damit Änderungen am Entwurf für die Steuer auf gezuckerte Getränke.
Frei sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, ohne ausreichende Frist müssten Unternehmen möglicherweise ihre Preise erhöhen. Er warnte außerdem vor möglichen Wettbewerbsnachteilen und Arbeitsplatzverlusten. Grundsätzlich verteidigte Frei die Abgabe aber als Maßnahme der Gesundheitsvorsorge.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Vorschlag für die Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht, die ihn in den Bundestag einbringen sollen. Die Steuer soll Getränke ab mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter erfassen.
Betroffen wären unter anderem Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz. Ausgenommen bleiben sollen unter anderem alkoholische Getränke sowie alkoholfreie Biere, Weine und Cocktails, außerdem reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen und Getränke mit Süßungsmitteln.
Die Regierung strebt zudem eine Befreiung für Betriebe an, die höchstens eine Million Liter im Jahr produzieren. Der Bund könnte durch die Steuer im kommenden Jahr 690 Millionen Euro einnehmen und für 2028 925 Millionen Euro.
Die Abgabe soll Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu senken. CSU-Abgeordnetenchef Alexander Hoffmann hatte bereits einen späteren Beginn verlangt: Statt im Juli 2027 solle die Steuer Anfang 2028 starten.
