Rotes Schild mit der Aufschrift „verbraucherzentrale“ an einer Gebäudefassade.
Außenansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Ein Trick im Kleingedruckten lässt die Renten Tausender Sparer schrumpfen. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt gegen LPV wegen Rentenfaktor-Klausel

Oktober 14, 2026
1 min. lesezeit

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Unterlassungsklage gegen die LPV Lebensversicherung AG eingereicht. Sie will damit eine Klausel stoppen, die nach ihrer Darstellung eine einseitige Absenkung des garantierten Rentenfaktors in bestimmten fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen erlaubt.

Die Klage richtet sich gegen Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Betroffen sind fondsgebundene Rentenversicherungsverträge mit Kapitalauszahlung bei Tod während der Aufschubzeit, die als Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wurden.

Der Rentenfaktor legt fest, wie viel monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Fondsguthaben ausgezahlt wird. Nach Angaben aus dem Artikel gehört die LPV Lebensversicherung AG zur Talanx-Gruppe und war vielen noch als Postbank Lebensversicherung AG bekannt.

Laut Darstellung fehlt in der beanstandeten Klausel eine Verpflichtung, den Rentenfaktor wieder anzuheben, falls sich die wirtschaftliche Lage verbessert. Die Verbraucherzentrale verweist außerdem auf einen BGH-Präzedenzfall aus Dezember 2025, in dem eine fast identische Klausel der Allianz Lebensversicherung für unwirksam erklärt worden sei.

Nach eigenen Angaben geht die Verbraucherzentrale systematisch gegen Versicherer mit ähnlichen Formulierungen vor.

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