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Radikale Töchter klagen in Köln gegen Bund wegen Förderstopp

Oktober 16, 2026
1 min. lesezeit

Die NGO Radikale Töchter hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen den Bund eingereicht. Streitpunkt ist der Stopp von Bundesmitteln für ein Demokratie-Förderprojekt im Umfang von rund 290.000 Euro.

Nach den Angaben hatte die zuständige Bundeszentrale im Februar 2025 zunächst vorläufige Mittel zugesagt. Anfang 2026 wurde die Förderung dann abgesagt. Die Radikalen Töchter nahmen nach der Zusage ihre Arbeit auf.

Mit der Klage will die Organisation erreichen, dass das Vorhaben doch noch durchgeführt werden kann. Eine fachliche Begründung für das Ende der Förderung wurde nach Darstellung der Meldung nicht klar genannt.

Die Radikalen Töchter wurden 2019 als NGO zur Demokratieförderung gegründet. Seitdem bot die Organisation nach eigenen Angaben gut 400 Workshops in Schulen, Jugendzentren und Kulturzentren an.

Gründerin Cesy Leonard sagte mit Blick auf den Förderstopp: „Eine willkürliche Kürzung sei fahrlässig und falsch“.

Zwischen der vorläufigen Zusage und der Absage startete Leonard zudem eine Petition gegen Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zum Stadtbild und sammelte nach Angaben aus dem Umfeld 250.000 Unterschriften.

Der Fall berührt damit auch die Frage, wie verbindlich eine vorläufige Zusage ist, wenn ein Projekt bereits begonnen hat. Das Verwaltungsgericht muss dabei das Verwaltungshandeln prüfen, nicht die politische Haltung der Organisation.

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