Russlands Schiedsgerichte haben im ersten Halbjahr 2026 so viele Insolvenzverfahren behandelt wie nie zuvor. 292.800 Fälle markieren einen Anstieg um 34 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres – während zugleich die vollständige Befreiung von Schulden für mehr Betroffene unsicherer wird.
Die Zahlen zeigen nicht nur, dass mehr Menschen und Einzelunternehmer ihre Kredite nicht mehr bedienen können. Sie weisen auch auf eine wachsende Lücke zwischen dem Bedarf an Entlastung und den Möglichkeiten des Insolvenzrechts hin: Gerichte leiten weiterhin Hunderttausende Verfahren ein, entscheiden aber häufiger gegen eine vollständige Schuldentilgung.
Rekord bei den verhandelten Fällen
Am 2. November 2026 berichteten russische Medien unter Berufung auf Daten der Gerichtsverwaltung, dass die Schiedsgerichte im ersten Halbjahr 292.800 Insolvenzfälle behandelten. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 218.300 Fälle gewesen. Für das gesamte vergangene Jahr wurden knapp 487.000 Verfahren registriert.
Die Angaben stammen aus unterschiedlichen Phasen des Insolvenzprozesses. Die Zahl der verhandelten Fälle umfasst nicht automatisch nur Verfahren, in denen bereits eine formelle Insolvenzprozedur eröffnet wurde. Deshalb liegt sie über der Zahl der neu eingeleiteten Verfahren. Die Gerichtsstatistik macht jedoch die Größenordnung der Belastung sichtbar. Russische Medien veröffentlichten die Gerichtsangaben; auch der Telegram-Kanal Mozhem Obyasnit verbreitete die Zahlen.
Nach Angaben des Einheitlichen Föderalen Registers für Informationen über die Tätigkeit juristischer Personen, kurz Fedresurs, führten die Gerichte in den ersten sechs Monaten des Jahres 277.500 Insolvenzverfahren gegen Privatpersonen und Einzelunternehmer ein. Das waren 6,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Anstieg fällt damit geringer aus als bei den insgesamt behandelten Fällen, bestätigt aber den anhaltenden Zustrom in das Verfahren.
Seit der Einführung der persönlichen Insolvenz in Russland im Jahr 2015 haben mehr als 2,2 Millionen Bürger diesen Status erhalten. Allein 2025 wurden nach Angaben von Fedresurs knapp 568.000 Menschen für insolvent erklärt. Weitere 68.000 durchliefen ein außergerichtliches Insolvenzverfahren.
Insolvenz bedeutet nicht automatisch Schuldenerlass
Der wachsende Zugang zum Verfahren garantiert den Betroffenen keine vollständige Befreiung von ihren Verbindlichkeiten. Im ersten Halbjahr 2026 erließen Gerichte 5.500 negative Entscheidungen zur Schuldentilgung. Das waren fast dreimal so viele wie ein Jahr zuvor. Der Anteil dieser Entscheidungen stieg laut Fedresurs von 1,1 auf 2,4 Prozent.
Als Gründe für eine verweigerte Restschuldbefreiung nennt das Register unter anderem das Verschweigen von Vermögen oder Einkommen sowie falsche Angaben gegenüber dem Gericht. Die Statistik belegt, dass solche Entscheidungen häufiger wurden. Sie zeigt jedoch nicht, dass jeder abgewiesene Schuldner seine Vermögenslage absichtlich verschleiert hat oder dass hinter dem Anstieg eine einheitliche Praxis aller Gerichte steht.
Parallel dazu genehmigten die Gerichte im ersten Halbjahr 2.790 Pläne für eine verpflichtende Umschuldung. Das waren 2,4-mal so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Eine solche Regelung kann den Schuldnern Zeit für die Rückzahlung verschaffen, ersetzt aber nicht den Schuldendienst. Wer keine vollständige Befreiung erhält, bleibt an seine Verbindlichkeiten gebunden – möglicherweise über Jahre.
Für Betroffene entsteht damit ein widersprüchlicher Ausgang. Das Insolvenzrecht bietet einen legalen Weg aus einer nicht mehr tragbaren Schuldenlast, doch der Weg kann in einer verlängerten Rückzahlung oder in der Verwertung pfändbarer Vermögenswerte enden, ohne dass alle Schulden verschwinden. Wie schwer die Folgen im Einzelfall sind, hängt von Einkommen, Vermögen, Art der Verbindlichkeiten und dem Verlauf des jeweiligen Verfahrens ab.
Der Druck beginnt vor dem Gericht
Die Insolvenzstatistik steht im Zusammenhang mit einer breiteren Verschlechterung der Kreditrückzahlungen. Nach Angaben der russischen Zentralbank waren zum 1. April 2026 13,1 Prozent der unbesicherten Verbraucherkredite problematisch. Das Institut erklärte zudem, Banken hätten weiterhin mit verspäteten Rückzahlungen aus Krediten zu kämpfen, die 2023 und 2024 vergeben worden waren.
Aus diesen Daten lässt sich kein einzelner Grund für den Anstieg der Insolvenzen ableiten. Hohe Finanzierungskosten können eine Umschuldung erschweren, wenn neue Kredite teurer sind als die alten. Zugleich können bereits aufgelaufene Verbindlichkeiten, sinkende Einkommen oder höhere laufende Ausgaben die Rückzahlung zusätzlich belasten. Die verfügbaren Zahlen belegen den Umfang des Problems, trennen aber nicht exakt zwischen Geldpolitik, Inflation, Einkommensentwicklung und individuellen Fehlentscheidungen.
Betroffen sind nicht nur private Kreditnehmer. Die Aufnahme von Einzelunternehmern in die Statistik verweist auf den Druck, der auf kleinen Betrieben und Selbstständigen lastet. Aus den vorliegenden Angaben geht allerdings nicht hervor, wie viele Unternehmen deshalb geschlossen wurden, Arbeitsplätze verloren gingen oder kommunale Steuereinnahmen sanken. Ein Anstieg der Insolvenzverfahren allein erlaubt keine belastbare Prognose über solche Folgen.
Dennoch verändert die Entwicklung die Funktion des Insolvenzrechts. Das Verfahren ist längst kein selten genutzter Ausnahmeweg mehr, sondern ein Masseninstrument zur Bearbeitung privater Überschuldung. Gleichzeitig wird der Schuldenerlass restriktiver, zumindest gemessen an der Zahl und dem Anteil negativer Entscheidungen. Für Hunderttausende Menschen stellt sich damit nicht mehr nur die Frage, ob sie Insolvenz anmelden können, sondern ob dieses Verfahren ihre finanzielle Lage tatsächlich beendet – oder lediglich in eine längere Phase gerichtlicher Rückzahlung überführt.
