Ein Café in Kärnten soll bei Kartenzahlungen automatisch eine Trinkgeldpauschale von 5 Prozent berechnet haben. Der Fall sorgt für Kritik im Netz und wirft Fragen zur rechtlichen und steuerlichen Einordnung auf.
Nach Angaben des Berichts ging es um ein Lokal im Bezirk Spittal an der Drau. Ein von dem österreichischen Portal „5 Minuten“ veröffentlichtes Foto soll einen Hinweis am Eingang zeigen, wonach bei „jeglicher Art von Kartenzahlung“ auch beim Thekenverkauf eine Trinkgeldpauschale von 5 Prozent verrechnet werde.
Der Betreiber erklärte gegenüber „5 Minuten“, der Zuschlag werde nur bei voll bedientem Tischservice erhoben, nicht beim reinen Verkauf an der Theke. Zugleich sagte er: „Unsere Servicekräfte leben ja vom Trinkgeld.“
Im Bericht wird auf deutsche Steuerregeln verwiesen: Freiwillige Trinkgelder für Beschäftigte können demnach steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, eine verpflichtende Servicepauschale oder ein verpflichtendes Trinkgeld dürfte dagegen als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Wird das Trinkgeld an den Unternehmer gezahlt, gilt es demnach stets als Betriebseinnahme und unterliegt Umsatz- sowie Einkommensteuer.
In den Online-Kommentaren bei SWR3 fiel die Reaktion laut Bericht überwiegend negativ aus. Mehrere Nutzer forderten einen Boykott oder betonten, Trinkgeld müsse freiwillig bleiben.
Nach der öffentlichen Debatte deutete der Betreiber demnach an, die Trinkgeldpauschale bald wieder abschaffen zu können. Er sagte außerdem, viele Gäste, vor allem jüngere, rundeten auch bei Kartenzahlung freiwillig auf.
