Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann sie dennoch freiwillig einreichen. Doch auch diese Möglichkeit endet nach einer Frist, wie ein Überblick zu den Regeln für die Einkommensteuer erklärt.
Millionen Beschäftigte können selbst entscheiden, ob sie eine freiwillige Einkommensteuererklärung abgeben. Bei ihnen behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer bereits vom Gehalt ein.
Lohnend kann das vor allem dann sein, wenn Ausgaben oder andere Faktoren die Steuerlast senken und eine Erstattung bringen. Genannt werden etwa Werbungskosten, Sonderausgaben oder andere absetzbare Posten.
Für die freiwillige Abgabe gilt grundsätzlich eine Frist von vier Jahren. Für das Steuerjahr 2026 endet die sogenannte Festsetzungsfrist nach Angaben des Textes etwa am 31. Dezember 2030.
Als letzte aktuell genannte Möglichkeit nennt der Beitrag die Steuererklärung 2022. Sie muss bis zum 31. Dezember 2026 beim Finanzamt sein.
Für die Jahre 2023, 2024 und 2025 läuft die Frist jeweils noch ein weiteres Jahr weiter.
Warten lohnt sich nach der Darstellung inzwischen kaum noch. Der Beitrag verweist auf die gesunkenen Zinseffekte nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu hohen Zinsen der Finanzämter.
Der aktuelle Zinssatz liegt demnach bei 1,8 Prozent im Jahr beziehungsweise 0,15 Prozent im Monat. Eine geplante Anhebung auf 3,6 Prozent pro Jahr ab 2027 würde daran nichts ändern, so der Text.
Eine Steuererklärung kann in einem weiteren Fall sogar bis zu sieben Jahre später abgegeben werden: wenn ein Verlustvortrag geltend gemacht wird. Dafür ist ein gesonderter Antrag auf Feststellung des Verlusts nötig.
