Ein Vorfall im Bundestag beschäftigt die AfD-Fraktion: In der Nacht zum 14. Oktober sollen sich zwei Mitarbeiter im Foyer des Jakob-Kaiser-Hauses geprügelt haben. Nach Angaben der Parlamentsverwaltung standen beide dabei offenbar unter Alkoholeinfluss. Der Vorfall wirft erneut die Frage auf, welche Maßstäbe die Partei bei der Auswahl und Führung ihres Personals anlegt.
Die Auseinandersetzung ereignete sich gegen 23.20 Uhr in dem Bundestagsgebäude nahe dem Reichstagsgebäude. Im Jakob-Kaiser-Haus befinden sich die Büros zahlreicher Abgeordneter. Sicherheitsmitarbeiter des Bundestags kamen zu dem Vorfall hinzu und erstatteten aus eigener Initiative Anzeige bei der Polizei.
Keine Angaben zu den Beteiligten
Die Verwaltung des Deutschen Bundestags machte keine Angaben zur Identität der beiden Männer oder zu ihren genauen Funktionen. Medien berichteten am 17. Oktober unter Berufung auf Informationen der Parlamentsverwaltung über den Vorfall. Die AfD-Fraktion erklärte, ihr lägen zunächst keine Informationen vor; sie prüfe den Fall.
Damit ist bislang offen, wie es zu der Auseinandersetzung kam, ob Verletzungen entstanden und welche möglichen Konsequenzen den Beteiligten drohen. Fest steht nach den bisher bekannten Angaben lediglich, dass die Sicherheitskräfte die Polizei einschalteten. Eine strafrechtliche Bewertung oder ein Ergebnis der Prüfung durch die Fraktion liegt nicht vor.
Mehr als ein persönlicher Streit?
Eine betrunkene Schlägerei ist für sich genommen kein politischer Skandal und erlaubt keine pauschalen Rückschlüsse auf alle Beschäftigten einer Fraktion. Politisch relevant wird der Vorfall dennoch, weil er sich nicht in einem privaten Umfeld, sondern in den Räumen des Parlaments ereignet haben soll. Für Parteien, die staatliche Ordnung, Gesetzestreue und Respekt vor Institutionen zu zentralen politischen Themen machen, gilt das eigene Verhalten ihrer Mitarbeiter als besonders sichtbarer Prüfstein.
Bei der AfD kommt hinzu, dass die Partei wiederholt wegen des Verhaltens einzelner Funktionäre und Abgeordneter in die Schlagzeilen geraten ist. Der neue Vorfall belegt für sich allein keine systematischen Mängel bei der Personalauswahl. Er kann aber die Debatte darüber verstärken, wie sorgfältig die Fraktion ihre Mitarbeiter auswählt, beaufsichtigt und auf ihre Aufgaben im parlamentarischen Betrieb vorbereitet.
Entscheidend wird nun sein, was die interne Prüfung ergibt und ob die Polizei weitere Schritte einleitet. Solange die Identitäten und der genaue Ablauf nicht geklärt sind, bleibt der Fall ein Vorfall mit offenen Fragen – aber einer, der den Anspruch der AfD auf professionelle Regierungs- und Parlamentsarbeit sichtbar berührt. Mehr zum Vorfall bei n-tv.
