Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten bei der Herstellung von Zytostatika weiterhin nicht durch Ausschreibungen gestört werden soll. Zugleich kritisiert der Verband die geplante Wiedereinführung von Hilfsmittel-Ausschreibungen.
DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann sagte, das Notfallreformgesetz enthalte „Licht und Schatten“. Es sei vernünftig, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten auch weiterhin nicht durch Ausschreibungen gestört wird und damit gesichert bleibt.
Hubmann verwies auf kurze Wege und eingespielte Prozesse zwischen behandelnder Arztpraxis, herstellender Apotheke und Patientinnen und Patienten als wesentliche Faktoren für eine sichere und hochwertige Versorgung vor Ort. Nach seinen Angaben habe ein aktueller Schiedsspruch zur Preisbildung solcher Spezialrezepturen seit Anfang Oktober bereits einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr für die Krankenkassen eingespart.
Bei den Hilfsmitteln brauche es ebenfalls individuelle Beratung und Versorgung, sagte Hubmann. Wenn bei der Beauftragung eines Leistungserbringers nur noch der Preis zähle, werde die Versorgungsqualität leiden, warnte er.
Er sagte außerdem, Apotheken in ländlichen und strukturschwachen Regionen könnten sich aus einzelnen Bereichen der Hilfsmittelversorgung zurückziehen. Dann seien längere Wege, geringere Wahlmöglichkeiten und Versorgungslücken möglich. Aus einer kurzfristigen Einsparung könne so ein dauerhafter Strukturverlust werden.
