Polens Verfassungstribunal wird zum Schauplatz eines offenen Machtkampfs
Polens Verfassungstribunal wird zum Schauplatz eines offenen Machtkampfs

Polens Verfassungstribunal wird zum Schauplatz eines offenen Machtkampfs

Oktober 30, 2026
2 min. lesezeit

Polens Verfassungstribunal ist in eine neue Eskalationsstufe des politischen und institutionellen Konflikts geraten. Eine Richterin erklärte die Führung des Gerichts für einen Monat suspendiert, die betroffenen Präsidenten wiesen dies zurück, und die Polizei rückte auf das Gelände der Institution vor.

Während die Opposition von einem „Staatsstreich“ spricht, bleibt die rechtliche Grundlage der Entscheidungen umstritten. Präsident Karol Nawrocki brach unterdessen seine Reise in den Senegal ab und kehrte wegen der Vorgänge nach Polen zurück.

Zwei Seiten beanspruchen die Führung

Am 30. Oktober ordnete Anna Korwin-Piotrowska, die vom derzeitigen Sejm gewählte Richterin des Verfassungstribunals, die sofortige einmonatige Suspendierung von Präsident Bogdan Święczkowski und dessen Stellvertreter Bartłomiej Sochański an. Auf der Internetseite des Tribunals erschien anschließend die Mitteilung, Korwin-Piotrowska übernehme die Leitung der Institution.

Die bisherige Führung erkannte diese Entscheidung jedoch nicht an. Über den offiziellen Account des Tribunals bei X wurde erklärt, die Website sei unrechtmäßig übernommen worden. Święczkowski und Sochański übten ihre Ämter weiterhin aus, hieß es dort. Zugleich wurde der Status von Korwin-Piotrowska als Richterin angefochten.

Damit geht es nicht nur um eine vorübergehende personelle Maßnahme. Umstritten ist vielmehr, wer im Tribunal überhaupt Entscheidungsbefugnis besitzt und welche Institution eine solche Änderung anordnen kann.

Polizei auf dem Gelände, nicht im Gebäude

Korwin-Piotrowska wandte sich an die Polizei. Sie verwies auf eine mögliche Gefahr für Leben und Gesundheit der Richter und Beschäftigten sowie auf das Risiko einer Störung der öffentlichen Ordnung.

Die Polizei bestätigte daraufhin Maßnahmen auf dem Gelände des Tribunals. Zugleich stellte sie ausdrücklich klar, dass sich ihre Mitarbeiter dort, nicht aber im Gebäude selbst befanden. Diese Unterscheidung ist angesichts der politischen Vorwürfe zentral: Sie stützt nicht automatisch die Darstellung eines gewaltsamen Eindringens in das Gericht.

Die Vorgänge wurden dennoch rasch zum Symbol des größeren Verfassungskonflikts. Beide Seiten berufen sich auf die Wiederherstellung der rechtmäßigen Arbeit des Tribunals und werfen der jeweils anderen Seite vor, die Institution zu blockieren oder ihre Befugnisse zu überschreiten.

Opposition spricht von „Staatsstreich“

Jarosław Kaczyński, Vorsitzender der Partei Recht und Gerechtigkeit, bezeichnete die Ereignisse als Angriff auf das Verfassungstribunal. Er beschuldigte von der Regierung Donald Tusks abhängige Dienste, einen gewaltsamen Eingriff in das Gericht zu versuchen.

Auch andere Gegner des Führungswechsels sprachen von einem „Staatsstreich“. Dabei handelt es sich um die politische und rechtliche Bewertung der Konfliktparteien, nicht um eine festgestellte juristische Einstufung der Ereignisse.

Präsident Nawrocki ordnete vor diesem Hintergrund die Rückkehr aus dem Senegal an. Seine Kanzlei bestätigte, dass die Entscheidung mit der Lage im Verfassungstribunal zusammenhing. Der Flug wurde demnach abgebrochen; von bereits abgeschlossenen Gesprächen in dem westafrikanischen Land kann nicht die Rede sein.

Der Streit reicht bis zur Richterwahl zurück

Im Kern des Konflikts steht die Frage, unter welchen Bedingungen Richter, die vom gegenwärtigen parlamentarischen Mehrheitslager gewählt wurden, ihr Amt antreten können. Einige von ihnen legten im Sejm den Eid ab, ohne dass der Präsident daran beteiligt war. Die Führung des Tribunals erkannte dieses Verfahren nicht als ausreichend an, um die Amtsausübung zu beginnen.

Die parlamentarische Seite vertritt dagegen die Position, dass der Sejm die Richter wählt und der Präsident anschließend den Eid entgegennehmen muss. Aus ihrer Sicht darf die fehlende Beteiligung des Staatsoberhaupts die Wahl nicht dauerhaft blockieren.

Der Streit betrifft deshalb sowohl die Zusammensetzung des Tribunals als auch die Frage, wer innerhalb des Organs die maßgebliche Autorität besitzt. Solange die Parteien die Ernennung einzelner Richter unterschiedlich bewerten, bleibt auch die Legitimität der daraus abgeleiteten Entscheidungen umkämpft.

Korwin-Piotrowska begründet ihr Vorgehen mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit des Tribunals wiederherzustellen. Ob sie die Suspendierung der bisherigen Führung rechtmäßig anordnen durfte, ist jedoch selbst Gegenstand des Streits. Juristen bewerten die möglichen Rechtsgrundlagen unterschiedlich; manche weisen die Maßnahme zurück, andere halten eine rechtliche Begründung zumindest für denkbar und fordern eine genauere Prüfung.

Die Eskalation in Warschau zeigt damit weniger eine geklärte Machtübernahme als einen institutionellen Stillstand: Die beteiligten Seiten erkennen die Befugnisse der jeweils anderen nicht an. Die entscheidende offene Frage lautet nun, wer auf welcher rechtlichen Grundlage die Arbeit des Verfassungstribunals tatsächlich sicherstellen kann.

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