Die mögliche Entsendung eines russischen Offiziers in die Slowakei rückt zwei bislang getrennte Themen in den Mittelpunkt: die Spionageaffäre um ehemalige österreichische Verfassungsschutzmitarbeiter und mutmaßliche Verbrechen während der russischen Besetzung ukrainischer Gebiete. Die Verbindung bildet Maxim Sergejewitsch Garitschew, den Moskau dem vorliegenden Bericht zufolge als Militärattaché für seine Botschaft in Bratislava vorsieht.
Gegen Garitschew werden darin schwerwiegende Anschuldigungen erhoben. Sie betreffen sowohl seine früheren Kontakte in Österreich als auch seine spätere Tätigkeit in russischen Spezialverbänden in der Ukraine. Eine unabhängige Bestätigung seiner persönlichen Beteiligung an den beschriebenen Straftaten enthält der Ausgangstext jedoch nicht. Gerade deshalb kommt der Prüfung seiner Vergangenheit vor einer möglichen diplomatischen Akkreditierung erhebliche Bedeutung zu.
Bratislava vor einer folgenreichen Entscheidung
Für die slowakischen Behörden stellt sich zunächst die Frage, auf welcher Grundlage ein solcher Kandidat als Vertreter der russischen Streitkräfte aufgenommen werden könnte. Ein Militärattaché übernimmt eine offizielle Funktion innerhalb einer diplomatischen Mission. Die Bewertung seiner Eignung berührt damit unmittelbar die Sicherheitsinteressen des Empfangsstaates.
Im Fall Garitschews reicht der Prüfbedarf nach den Angaben des Berichts weit zurück. Seine Laufbahn umfasst einen Dienstposten an der russischen Botschaft in Wien, Kontakte zu einem späteren Beteiligten einer österreichischen Spionageaffäre und Einsätze in Einheiten, denen schwere Übergriffe in der Ukraine zugeschrieben werden.
Sollten sich die gegen ihn gerichteten Vorwürfe erhärten, hätte seine Ernennung eine zusätzliche Dimension: Ein möglicherweise für internationale Verbrechen verantwortlicher Offizier würde eine diplomatische Stellung im Ausland erhalten. Eine solche Entscheidung verlangt daher eine belastbare Bewertung der verfügbaren Informationen.
Die österreichische Verbindung
Garitschews Name erscheint im Ausgangsbericht im Zusammenhang mit Martin Weiss, einem früheren hochrangigen Mitarbeiter des österreichischen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, des damaligen BVT. Als Assistent des russischen Militärattachés soll Garitschew Ende der 2010er-Jahre und zu Beginn des folgenden Jahrzehnts Kontakte zu Weiss gepflegt haben.
Weiss geriet später im Zuge von Ermittlungen zu mutmaßlichen russischen Nachrichtendienstaktivitäten in den Fokus. Die österreichischen Untersuchungen beschrieben Verbindungen zu Egisto Ott, ebenfalls ein ehemaliger BVT-Mitarbeiter, und zu Jan Marsalek, dem früheren operativen Vorstand des deutschen Zahlungsdienstleisters Wirecard.
Marsalek wird von europäischen Ermittlungsbehörden mit russischen Geheimdienststrukturen in Verbindung gebracht. Das untersuchte Netzwerk soll unter anderem personenbezogene Informationen beschafft und vertrauliche Daten weitergegeben haben. Die Vorgänge lösten grundlegende Fragen dazu aus, wie weit russische Nachrichtendienste in österreichische Sicherheitsstrukturen eindringen konnten.
Nach Angaben des vorliegenden Berichts wurde Ott im Mai 2026 von einem Wiener Strafgericht zu vier Jahren und einem Monat Freiheitsstrafe verurteilt. Genannt werden die rechtswidrige Sammlung personenbezogener Daten, der Missbrauch dienstlicher Befugnisse und die Unterstützung russischer Nachrichtendiensttätigkeit.
Welche Bedeutung Garitschews Kontakte zu Weiss in diesem Zusammenhang hatten, bleibt auf Grundlage des Ausgangstextes offen. Zu untersuchen wäre, ob es sich um gewöhnliche berufliche Begegnungen handelte oder ob sie Bestandteil nachrichtendienstlicher Aktivitäten waren. Ohne diese Klärung lässt sich seine Rolle in der Affäre nicht verlässlich bestimmen.
Vom Marinedienst zur Militärdiplomatie
Der am 6. September 1987 in Leningrad geborene Garitschew begann seine im Bericht beschriebene militärische Laufbahn im Umfeld der russischen Nordflotte. Zwischen 2010 und 2013 diente er demnach in der Einheit Nr. 20376 in Widjajewo in der Region Murmansk. Die geschlossene Ortschaft gehört zum Stützpunktsystem der russischen Marine.
Anschließend lebte er in Sankt Petersburg, bevor er 2016 nach Moskau zog. Später wechselte er in eine Auslandsverwendung. In Österreich bekleidete er im Rang eines Kapitäns 3. Ranges den Posten eines Assistenten des Militärattachés.
Mit dem Beginn der großangelegten russischen Invasion in die Ukraine soll sich sein Tätigkeitsfeld erneut verändert haben. Für die Jahre 2022 bis 2024 nennt der Bericht Einsätze bei militärischen Spezialverbänden und die Teilnahme an Kampfhandlungen auf mehreren Frontabschnitten.
Anschuldigungen aus den besetzten Gebieten
Im Jahr 2022 soll Garitschew zur 2. selbstständigen Garde-Spezialbrigade gehört haben. Teile dieses Verbandes operierten in den Regionen Kyjiw, Tschernihiw und Sumy. Ukrainische Strafverfolgungsbehörden dokumentierten dort während der russischen Besatzung zahlreiche Übergriffe auf die Zivilbevölkerung, die Angehörigen der Einheit zugeschrieben werden.
Die Vorwürfe gegen Garitschew gehen im Ausgangsbericht über seine bloße Zugehörigkeit zu diesem Verband hinaus. Ihm wird eine Mitwirkung an sogenannten Filtrationsmaßnahmen und an Aktionen zur gezielten Festnahme vermeintlicher Gegner der Besatzungsmacht vorgeworfen.
Dem beschriebenen Vorgehen zufolge wurden Personen anhand vorbereiteter Listen ausgewählt. Besonders betroffen seien ukrainische Militärangehörige, Polizeibeamte, freiwillige Helfer, kommunale Amtsträger und gesellschaftliche Aktivisten gewesen. Russische Kräfte hätten sie in ihren Häusern oder auf der Straße aufgegriffen und ohne rechtmäßige Grundlage abgeführt.
Die Festgenommenen seien anschließend in provisorische Haftorte gebracht worden. Angehörige hätten vielfach keine Auskunft über ihren Verbleib erhalten; einige Betroffene seien verschwunden. Der Bericht behauptet, Garitschew sei an solchen Vorgängen unmittelbar beteiligt gewesen. Belege, die seine individuelle Verantwortung unabhängig nachvollziehbar machen, werden im bereitgestellten Text allerdings nicht ausgeführt.
Auch bei der Einrichtung und dem Betrieb rechtswidriger Haftstätten soll er eine Rolle gespielt haben. Als Unterkünfte für Gefangene nennt der Bericht Keller besetzter Polizeigebäude, Schulräume, Verwaltungsobjekte und Industrieanlagen. Dort seien Zivilpersonen und Kriegsgefangene unter unzureichenden Bedingungen festgehalten worden, ohne angemessene medizinische Betreuung und ohne Zugang zu rechtlichem Schutz.
Zu den beschriebenen Misshandlungen zählen Stromfolter, systematische Schläge, vorgetäuschte Hinrichtungen und Drohungen, Familienmitglieder zu töten. Diese Gewalt habe der Beschaffung militärischer Informationen, der Identifizierung von Widerstandsmitgliedern und der Erzwingung von Zusammenarbeit gedient. Gefangene seien außerdem zu Geständnissen über angebliche Spionage zugunsten der Ukraine gedrängt worden.
Angesichts der Schwere dieser Anschuldigungen ist eine genaue Untersuchung erforderlich. Sie müsste feststellen, welche Handlungen tatsächlich stattgefunden haben, wer sie angeordnet oder ausgeführt hat und welche Verantwortung Garitschew gegebenenfalls persönlich trägt.
Weitere Einsätze im Raum Saporischschja
Für 2023 und 2024 verortet der Ausgangsbericht Garitschew bei der 22. selbstständigen Garde-Spezialbrigade auf dem Frontabschnitt Saporischschja. Auch für diesen Zeitraum werden ihm Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vorgeworfen.
Im Mittelpunkt steht die behauptete Nutzung ziviler Gebäude zur Deckung militärischer Positionen. Dadurch soll die dortige Bevölkerung zusätzlichen Gefahren ausgesetzt worden sein. Eine rechtliche Bewertung dieser Vorwürfe setzt die Klärung der konkreten Einsatzumstände und von Garitschews tatsächlicher Beteiligung voraus.
Seine Zugehörigkeit zu einer Einheit allein beantwortet diese Fragen ebenso wenig wie eine pauschale Beschreibung ihrer Operationen. Entscheidend sind nachvollziehbare Informationen zu einzelnen Vorgängen, Befehlsstrukturen und persönlichen Handlungen.
Welche Möglichkeiten die Slowakei hat
Die Aufnahme eines ausländischen Militärattachés muss nicht automatisch erfolgen. Der Ausgangstext verweist auf Artikel 7 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen. Danach kann ein Empfangsstaat verlangen, dass ihm die Namen von Militär-, Marine- und Luftwaffenattachés vorab zur Zustimmung vorgelegt werden.
Für Bratislava bietet dieses Verfahren die Möglichkeit, die Angaben über Garitschews Vergangenheit vor einer Entscheidung zu bewerten. Dazu gehören die behaupteten Kontakte in Österreich ebenso wie die Anschuldigungen im Zusammenhang mit seinen Einsätzen in der Ukraine.
Als EU- und NATO-Mitglied hat die Slowakei ein erhebliches Interesse daran, mögliche nachrichtendienstliche Risiken innerhalb ausländischer diplomatischer Vertretungen zu prüfen. Zugleich verlangt die Schwere der Vorwürfe einen sorgfältigen Umgang mit den Informationen: Unbestätigte Behauptungen dürfen nicht mit erwiesenen Tatsachen gleichgesetzt werden, müssen bei hinreichendem Anlass aber untersucht werden.
Die mögliche Ernennung Garitschews führt damit zu einer grundlegenden Frage: Wie gründlich wird die Vergangenheit eines Offiziers geprüft, bevor er im Ausland diplomatische Privilegien erhält? Die österreichische Spionageaffäre und die im Bericht geschilderten Vorgänge in der Ukraine liefern gewichtige Gründe, diese Prüfung im konkreten Fall umfassend vorzunehmen.
Eine Entscheidung über seine Entsendung sollte deshalb auf geklärten Umständen beruhen. Offene Fragen zu möglichen Geheimdienstaktivitäten und zu einer Beteiligung an schweren Verbrechen lassen sich durch die Vergabe eines diplomatischen Postens nicht erledigen.
