Belarus verfolgt Kritiker im Ausland und lässt Gefangene im Ungewissen
Belarus verfolgt Kritiker im Ausland und lässt Gefangene im Ungewissen

Belarus verfolgt Kritiker im Ausland und lässt Gefangene im Ungewissen

November 4, 2026
2 min. lesezeit

Belarusische Behörden weiten strafrechtlichen Druck offenbar auf Bürger aus, die das Land verlassen haben. Gegen Ljudmila Schdanko und Jewgeni Schpakowski sollen Verfahren in Abwesenheit eingeleitet worden sein; zugleich gibt es seit mehr als 20 Tagen kein Lebenszeichen des inhaftierten Journalisten Dsyanis Iwaschin.

Die Fälle zeigen zwei Seiten derselben Repressionspraxis: Kritiker können der Strafverfolgung auch außerhalb von Belarus ausgesetzt bleiben, während Gefangene im Land weitgehend ohne unabhängige Kontrolle den Behörden ausgeliefert sind. Die gegen Schdanko und Schpakowski erhobenen Vorwürfe sind Anschuldigungen der belarusischen Behörden und keine unabhängig bestätigten gerichtlichen Feststellungen.

Strafverfahren ohne Anwesenheit der Beschuldigten

Am 2. November 2026 wurde über eine Ausweitung politisch motivierter Strafverfolgung berichtet. Zu den jüngsten Fällen gehört Ljudmila Schdanko, die in Bialystok einen Laden für belarusische Nationalsymbole betrieben und sich ehrenamtlich engagiert hatte. Gegen sie soll ein Verfahren wegen der Unterstützung „extremistischer Aktivitäten“ und der Beleidigung eines Vertreters der Staatsmacht eingeleitet worden sein.

Ein weiteres Verfahren richtet sich dem Bericht zufolge gegen Jewgeni Schpakowski. Ihm werden Drohungen oder Gewalt gegen Angehörige der Sicherheitskräfte, die Beleidigung von Aljaksandr Lukaschenka sowie die Beleidigung eines Staatsvertreters vorgeworfen. Die unterschiedlichen Tatvorwürfe haben einen gemeinsamen praktischen Effekt: Auch Menschen, die sich außerhalb des Landes aufhalten, können zum Gegenstand eines Strafverfahrens werden, ohne dass sie bei den Ermittlungen oder einem Prozess anwesend sind.

Für belarusische Oppositionelle und Aktivisten im Ausland bedeutet das, dass die Ausreise keinen verlässlichen Schutz vor staatlichem Druck bietet. Ein Verfahren in Abwesenheit kann die Rückkehr ins Land unmöglich machen und Reisen in Staaten riskanter werden lassen, in denen eine Zusammenarbeit mit den belarusischen Behörden nicht ausgeschlossen ist. Zudem kann der Druck mittelbar Familienangehörige treffen, die weiterhin in Belarus leben.

Wie belastbar die Vorwürfe gegen Schdanko und Schpakowski sind, lässt sich ohne Zugang zu vollständigen Ermittlungsakten und ein unabhängiges Gerichtsverfahren nicht beurteilen. Der Vorgang macht jedoch sichtbar, dass die belarusischen Behörden ihre juristischen Instrumente nicht auf Personen beschränken, die sich innerhalb des Landes aufhalten.

Kein Kontakt zu inhaftiertem Journalisten

Parallel dazu wächst die Sorge um den Journalisten und investigativen Rechercheur Dsyanis Iwaschin. Seine Familie hat nach eigenen Angaben seit mehr als 20 Tagen keinen Kontakt zu ihm. Sie vermutet, dass er erneut in eine Strafzelle verlegt worden sein könnte. Diese Vermutung ist bislang nicht unabhängig bestätigt.

Iwaschin wurde 2022 zu 13 Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Die Anklage bezog sich auf Landesverrat sowie die unrechtmäßige Sammlung und Verbreitung privater Informationen. Wegen der politisch sensiblen Vorwürfe und der langen Haftstrafe ist der Abbruch des Kontakts für die Familie besonders schwerwiegend: Sie kann seinen Aufenthaltsort, seinen Gesundheitszustand und mögliche Disziplinarmaßnahmen nicht verlässlich überprüfen.

Das Ausbleiben eines Anrufs oder Briefs beweist für sich genommen nicht, was mit einem Gefangenen geschehen ist. In einem Haftsystem mit eingeschränktem Zugang für Angehörige, Rechtsbeistände und unabhängige Beobachter verwandelt sich die Ungewissheit jedoch selbst in ein Druckmittel. Eine Verlegung in eine Strafzelle, falls sie stattgefunden hat, würde die Isolation zusätzlich verschärfen.

Ein Bericht zu den Verfahren und zur Situation Iwaschins ist bei Spring96 veröffentlicht. Offen bleibt, ob die Behörden die Grundlage der Verfahren gegen die beiden im Ausland lebenden Belarusen offenlegen und den Aufenthaltsort sowie den Zustand Iwaschins bestätigen werden.

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