Belarus stuft estnische Zeitung Postimees als „extremistisches Material“ ein
Belarus stuft estnische Zeitung Postimees als „extremistisches Material“ ein

Belarus stuft estnische Zeitung Postimees als „extremistisches Material“ ein

November 2, 2026
2 min. lesezeit

Die belarusische Regierung hat den Zugang zu unabhängigen und ausländischen Informationsquellen erneut erschwert. Ende Oktober 2026 wurde die estnische Zeitung Postimees in das staatliche Verzeichnis „extremistischer Materialien“ aufgenommen – zusammen mit oppositionellen Konten, sozialen Medienseiten und Telegram-Angeboten.

Die Einstufung erweitert nicht nur die Möglichkeiten zur Sperrung von Inhalten. Sie kann auch das Risiko erhöhen, dass Menschen wegen des Abonnierens, Speicherns oder Weiterleitens entsprechender Beiträge ins Visier der Behörden geraten. Damit wird aus einer Informationsbeschränkung zugleich ein Instrument zur Einschüchterung alltäglicher Internetnutzer.

Ausländische Zeitung auf der staatlichen Liste

Über die erneute Erweiterung des Verzeichnisses berichteten Medien am 31. Oktober 2026. Grundlage für die Aufnahme von Postimees war demnach ein Beschluss des Gerichts im Bezirk Horki in der Region Mogiljow vom 6. August 2026. Postimees gehört zu den ältesten und bedeutendsten Medien Estlands.

In derselben Aktualisierung wurden das Threads-Konto des belarusischen Oppositionspolitikers Pawel Latuschka, mehrere Seiten auf Instagram und TikTok sowie Telegram-Bots und -Kanäle erfasst. Genannt wurden unter anderem „ByProsvet Bot“, „Flugblatt-Bot“ und „Pagonja“. Zuvor hatten die Behörden bereits Angebote des europäischen Fernsehsenders Euronews und der polnischen Nachrichtenagentur PAP als „extremistisch“ eingestuft.

Das belarusische Informationsministerium führt das einschlägige Register auf seiner offiziellen Website. Die Aufnahme von Postimees wurde auch von Postimees selbst berichtet.

Mehr als eine technische Sperre

Die Bezeichnung „extremistisches Material“ bedeutet in Belarus nicht lediglich, dass eine Website möglicherweise blockiert wird. Sie schafft nach der vorliegenden Darstellung zusätzliche Ansatzpunkte für die Kontrolle von Nutzern. Wer Inhalte eines gelisteten Angebots verbreitet, aufbewahrt oder öffentlich darauf verweist, kann je nach Verhalten und behördlicher Bewertung mit einer Geldstrafe, einer Festnahme oder Verwaltungshaft rechnen.

Das konkrete Risiko ist nicht für jede Form der Interaktion gleich und hängt davon ab, wie die Behörden die jeweiligen Vorschriften anwenden. Gerade diese Unklarheit wirkt jedoch abschreckend. Ein gespeicherter Artikel, ein weitergeleiteter Link oder das Folgen eines Kontos kann für Nutzer schwer kalkulierbare Folgen haben, sobald das betreffende Angebot auf der staatlichen Liste steht.

Die Reichweite der jüngsten Ergänzungen zeigt zudem, dass sich das Verfahren nicht auf belarusische Oppositionsgruppen beschränkt. Eine ausländische Tageszeitung steht nun in demselben Verzeichnis wie politische Konten, anonyme Nachrichtenkanäle und Informations-Bots. Für die Behörden spielt dabei offenbar keine entscheidende Rolle, ob das Medium seinen Sitz außerhalb von Belarus hat.

Abschreckung als Teil der Informationskontrolle

Mit jeder Erweiterung des Registers sinkt die Zahl der Quellen, auf die Leserinnen und Leser im Land ohne zusätzliches Risiko zugreifen können. Die Maßnahme erschwert alternative Berichte über politische und gesellschaftliche Entwicklungen in Belarus ebenso wie über Ereignisse im Ausland.

Die Wirkung reicht deshalb über die konkrete Sperrung einzelner Seiten hinaus. Menschen können auf das Lesen, Speichern oder Teilen von Beiträgen verzichten, nicht weil sie das Interesse daran verlieren, sondern weil sie keine Aufmerksamkeit der Sicherheits- oder Verwaltungsbehörden auf sich ziehen wollen. Auch öffentliche Diskussionen über die gelisteten Medien werden dadurch riskanter.

Davon profitieren staatlich kontrollierte Medien, die im Inland weniger Konkurrenz durch unabhängige oder ausländische Berichterstattung haben. Die Informationskontrolle funktioniert dann nicht nur durch das Entfernen von Inhalten, sondern auch durch die Unsicherheit darüber, welche digitale Handlung später als Verstoß ausgelegt werden könnte.

Die Aufnahme von Postimees markiert damit einen weiteren Schritt bei der Verengung des belarusischen Informationsraums. Offen bleibt vor allem, wie weit die Behörden die Einstufung im Alltag anwenden werden – und wie viele Menschen künftig selbst auf harmlose Online-Aktivitäten verzichten, um eine Bestrafung zu vermeiden.

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