Rund fünf Millionen Haushalte in Deutschland haben eine Solaranlage. Gleichzeitig verhandelt der Bundestag über eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 schrittweise auslaufen lassen soll.
Nach den Plänen, über die t-online berichtet, soll die Förderung ab 2030 ganz entfallen. Für neue Solarsysteme wäre in der Übergangszeit noch 36 Monate lang eine Einspeisevergütung vorgesehen.
Danach müssten Eigentümer ihren Strom selbst als Direktvermarkter an der Strombörse verkaufen. Für einige Solarbesitzer ist diese Form der Vermarktung bereits jetzt möglich.
Der Artikel verweist darauf, dass sich der eigene Verbrauch des Solarstroms in der Regel am meisten lohnt. Wer mehr selbst nutzt, senkt die Menge an Überschussstrom, die überhaupt verkauft werden muss.
Überschüssiger Strom kann über einen Dienstleister vermarktet werden, etwa über ein Energieunternehmen, einen Stadtwerkebetrieb oder eine spezialisierte Firma. Die Auszahlung hängt dabei von den Markterlösen ab und schwankt entsprechend.
Nach Angaben des Beitrags liegt die Direktvermarktung vor allem dann nahe, wenn ein Haushalt größere Mengen Überschussstrom produziert. Bei kleinen Mengen rät der Text eher dazu, den Eigenverbrauch zu erhöhen oder überschüssigen Strom unentgeltlich ins Netz einzuspeisen.
Als Möglichkeiten nennt der Beitrag unter anderem einen Stromspeicher, ein Elektroauto mit Wallbox oder eine Heizung auf Strombasis wie eine Wärmepumpe. Studien zufolge können Haushalte mit solchen Systemen und intelligenter Steuerung bis zu 80 oder 90 Prozent autark leben.
Direktvermarkter verlangen laut dem Artikel Gebühren von meist 100 bis 200 Euro im Jahr, teils kommen einmalige Einrichtungs- und Bearbeitungsgebühren hinzu. Für private Betreiber mit kleineren Anlagen könnte das Modell künftig an Bedeutung gewinnen, weil die Direktvermarktung nach der geplanten Reform verpflichtender werden soll.
