Zwangsarbeit hält Belarus in der niedrigsten US-Kategorie
Zwangsarbeit hält Belarus in der niedrigsten US-Kategorie

Zwangsarbeit hält Belarus in der niedrigsten US-Kategorie

Oktober 29, 2026
2 min. lesezeit

Belarus bleibt in der niedrigsten Kategorie des jährlichen Berichts des US-Außenministeriums zur Menschenhandelsbekämpfung. Die am 28. Oktober 2026 veröffentlichte Bewertung nennt den systematischen Einsatz von Zwangsarbeit und unzureichende staatliche Gegenmaßnahmen. Besonders betroffen seien Gefangene, darunter politische Häftlinge, in Strafkolonien und sogenannten medizinisch-arbeitsbezogenen Einrichtungen.

Nach Einschätzung des US-Außenministeriums hat Minsk trotz einzelner Strafverfolgungsmaßnahmen keine ausreichenden Fortschritte erzielt. 2025 wurden in Belarus 345 Betroffene von Menschenhandel identifiziert; zudem erging erstmals seit fünf Jahren wieder ein Schuldspruch in einem Menschenhandelsfall. An der Einstufung in Tier 3 änderte das nichts.

Gefängnisse als Instrument der Arbeitsausbeutung

Im Mittelpunkt der US-Bewertung steht nicht ein einzelner Betrieb oder ein isolierter Missbrauchsfall, sondern die Nutzung staatlich kontrollierter Einrichtungen zur Durchsetzung von Arbeit. In Strafkolonien und medizinisch-arbeitsbezogenen Einrichtungen können Menschen unter Bedingungen festgehalten werden, die eine tatsächliche Verweigerung der Arbeit erschweren oder unmöglich machen.

Das gilt nach dem Bericht für Tausende belarussische Bürger. Politische Gefangene sind dabei einer besonderen Abhängigkeit ausgesetzt: Der Staat kontrolliert ihren Aufenthaltsort, ihren Alltag und den Zugang zu Unterstützung von außen. Wer sich in Haft befindet, verfügt deshalb nur über sehr eingeschränkte Möglichkeiten, sich gegen Arbeitsanweisungen oder andere Formen der Ausbeutung zu wehren.

Zwangsarbeit unterscheidet sich von regulärer Gefangenenarbeit dadurch, dass keine freie und wirksame Zustimmung vorliegt. Die Haft selbst wird zum Druckmittel. So entsteht ein System, in dem Behörden körperliche Arbeit anordnen können, während den Betroffenen kaum wirksame Wege offenstehen, ihre Rechte durchzusetzen.

Der Bericht des US-Außenministeriums ordnet diese Praxis in die umfassendere Repressionspolitik der Regierung von Alexander Lukaschenko ein. Die belarussische Führung nutze die ihr unterstehenden Haft- und Arbeitseinrichtungen weiter, um Menschen zur Arbeit zu zwingen und daraus Nutzen zu ziehen, heißt es in der Bewertung. Die Einstufung beschreibt damit staatliche Strukturen und deren Schutzmechanismen; sie bedeutet nicht, dass jede Person in einer belarussischen Haftanstalt automatisch als Opfer von Menschenhandel gilt.

Einzelne Verfahren ändern die Gesamtbewertung nicht

Die 345 im Jahr 2025 identifizierten Betroffenen und der erste Schuldspruch seit fünf Jahren könnten auf eine stärkere Reaktion der Behörden hindeuten. Washington kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis. Einzelne Verfahren belegten noch keinen nachhaltigen Abbau jener Strukturen, die Zwang und Ausbeutung ermöglichten.

Die Kategorie Tier 3 ist die niedrigste Stufe des US-Berichts. Sie wird Staaten zugewiesen, deren Regierungen die Mindeststandards zur Beseitigung des Menschenhandels nicht vollständig erfüllen und nach Einschätzung des US-Außenministeriums keine erheblichen Anstrengungen zu ihrer Erfüllung unternehmen. Entscheidend ist damit nicht allein, ob einzelne Fälle untersucht werden, sondern ob Betroffene sicher Hilfe suchen können, Arbeit tatsächlich ablehnen dürfen und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden.

Gerade im Strafvollzug liegen diese Fragen nahe beieinander. Wer zur Arbeit gezwungen wird, kann bei einer Weigerung weitere Sanktionen befürchten. Wer einen Missbrauch melden will, muss dies innerhalb desselben staatlichen Systems tun, das über Haftbedingungen, Bewegungsfreiheit und den Zugang zu Außenkontakten entscheidet. Nach der amerikanischen Bewertung hat Belarus keinen glaubhaften Kurswechsel erkennen lassen.

Ukrainische Kinder als weiterer Vorwurf

Das US-Außenministerium verweist außerdem auf die Verbringung von mehr als 3.500 ukrainischen Kindern seit 2022 aus Gebieten, die von russischen Truppen besetzt wurden, nach Belarus. Ein Teil der Kinder sei ideologischer Umerziehung und militärischer Ausbildung ausgesetzt worden, heißt es in dem Bericht.

Dieser Komplex ist von der Bewertung der Zwangsarbeit in belarussischen Haftanstalten zu unterscheiden, erweitert aber die internationale Dimension der Vorwürfe. Im Zentrum steht jeweils die staatliche Kontrolle über besonders schutzlose Menschen, die ihre Umgebung und ihre Lebensbedingungen nicht selbst bestimmen können.

Die Darstellung des US-Außenministeriums besagt nicht, dass jedes nach Belarus gebrachte Kind denselben Maßnahmen ausgesetzt war. Sie macht jedoch die Transfers sowie die berichteten ideologischen und militärischen Programme zu Gegenständen internationaler Prüfung.

Für die Gefangenen in belarussischen Strafkolonien und medizinisch-arbeitsbezogenen Einrichtungen bleibt die unmittelbarste Frage, ob der Staat körperliche Arbeit erzwingen kann, ohne den Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Missbrauch zu gewähren. Nach der amerikanischen Bewertung hat Minsk trotz jahrelanger internationaler Kritik und einzelner Strafverfahren nicht gezeigt, dass es dieses System grundlegend ändern will.

Bericht über die Bewertung bei Belsat

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