EU-Unterhändler und die Mitgliedstaaten haben sich Anfang 2024 darauf verständigt, dass Käufe von mehr als 10.000 Euro künftig nicht mehr bar bezahlt werden dürfen. Die Regel soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschweren.
Die Anti-Geldwäsche-Verordnung soll am 10. Juli 2027 in Kraft treten. Nach der beschriebenen Einigung gilt sie nicht für Privatpersonen, sondern nur für gewerbliche Käufer und Verkäufer.
Für Deutschland hätte das nur begrenzte Folgen. Eine allgemeine Bargeldobergrenze gibt es hier bislang nicht.
Beim Kauf von Immobilien ist Bargeld in Deutschland aber schon seit April 2023 ausgeschlossen. Wer Beträge oberhalb von 10.000 Euro bar zahlen möchte, muss sich ausweisen; Händler erfassen dann unter anderem Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine Ausweispflicht außerdem beim Kauf von Edelmetallen wie Gold und Silber sowie bei Kunst ab 2.000 Euro.
Deutschland hatte sich bei den Verhandlungen zur EU-Bargeldgrenze zuletzt enthalten, weil es in der damals zerbrochenen Ampelkoalition keine gemeinsame Linie gab. Falls die Verordnung ab 2027 in Deutschland umgesetzt wird, betrifft die Grenze Käufe und nicht den bloßen Besitz von Bargeld. Ein Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson könnte damit weiter bar bezahlt werden, auch wenn der Preis über 10.000 Euro liegt.
Nach Angaben aus dem Bericht haben bereits 18 der 27 EU-Staaten Bargeldgrenzen. Sie reichen von 500 Euro in Griechenland bis zu 15.000 Euro in Kroatien.
