Eine Mehrheit der Deutschen hält die Enteignung großer Wohnungsbaugesellschaften nicht für ein geeignetes Mittel gegen hohe Mieten in Großstädten. In einer von Forsa für „Stern“ und RTL erhobenen Umfrage nannten 73 Prozent diese Antwort; 24 Prozent bewerteten den Schritt als geeignet, 3 Prozent sagten „weiß nicht“.
Für die Erhebung befragte Forsa am 24. und 25. September 1.009 Menschen. Die genaue Frage lautete: „Halten Sie die Enteignung großer Wohnungsbaugesellschaften für ein geeignetes Mittel, um hohe Mieten in Großstädten zu bekämpfen?“
Die Berliner Wohnungsdebatte steht dabei weiter im Zeichen eines angespannten Markts und steigender Mieten. Die Linke spricht in diesem Zusammenhang nicht von klassischer Enteignung, sondern von Vergesellschaftung: Die Linke will große Immobilienkonzerne wie Vonovia nach eigener Darstellung nicht klassisch enteignen, sondern vergesellschaften.
Nach dem Wahlerfolg der Partei in Berlin prüft sie die Vergesellschaftung von rund 220.000 Berliner Wohnungen. In den Berliner Plänen ist zugleich von bis zu rund 240.000 Wohnungen die Rede, die betroffen sein könnten.
Innerhalb der linken Anhängerschaft stößt der Vorschlag mehrheitlich auf Zustimmung. Besonders klar fällt die Ablehnung bei CDU- und AfD-Anhängern aus: 88 Prozent beziehungsweise 92 Prozent halten die Enteignung großer Wohnungsbaugesellschaften nicht für ein geeignetes Mittel.
Ob eine solche Maßnahme die Mieten tatsächlich senken könnte, ist unter Experten umstritten. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung sieht mögliche dämpfende Effekte auf den Mietanstieg und den Berliner Mietspiegel, betont aber zugleich, dass dadurch kein zusätzlicher Wohnraum entstünde; dafür bleibe Neubau entscheidend.
Offen bleiben vor allem die Höhe möglicher Entschädigungen und die rechtliche Tragfähigkeit des Vorhabens. Für die Übernahme von 210.000 Wohnungen beziffert die Hans-Böckler-Stiftung die Kosten auf 13,5 Milliarden Euro. Weil Artikel 15 des Grundgesetzes bislang nicht auf große Wohnungskonzerne angewandt wurde, wären langwierige Gerichtsverfahren möglich.
Für Mieterinnen und Mieter hätte der Streit zunächst keine unmittelbaren Folgen für bestehende Verträge.