AfD plant in Sachsen-Anhalt Änderungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk
AfD plant in Sachsen-Anhalt Änderungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk

AfD plant in Sachsen-Anhalt Änderungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Oktober 1, 2026
1 min. lesezeit

Die deutsche Partei AfD plant nach einem Bericht vom 30. September 2026, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Sachsen-Anhalt abzuschaffen und den verpflichtenden Rundfunkbeitrag zur Finanzierung zu streichen. Die Partei bezeichnet den Rundfunk dem Bericht zufolge als „Propaganda“.

Die AfD könnte in Sachsen-Anhalt Regierungsverantwortung übernehmen. Kritiker bewerten ihre Pläne als Angriff auf unabhängige Medien. Sie warnen zudem, dass dies später als Präzedenzfall für eine Veränderung der Medienlandschaft in ganz Deutschland dienen könnte. Als Vergleich wird die Entwicklung in Ungarn unter Viktor Orban genannt.

Mögliche Folgen für Rundfunk und Redaktionen

Nach den vorliegenden Angaben sieht das von der AfD vorgeschlagene Finanzierungsmodell zunächst eine stärkere Abhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von den Landesbehörden vor. In weiterer Folge könne der Rundfunk in Sachsen-Anhalt vollständig eingestellt werden. Außerdem könnten regionale Redaktionen und Arbeitsplätze abgebaut werden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland weist demnach darauf hin, dass seine Programme in Sachsen-Anhalt bei einer Umsetzung der derzeitigen AfD-Pläne mittelfristig vollständig verschwinden könnten. Diese Einschätzung beschreibt eine mögliche Folge der Pläne und ist keine bestätigte Entwicklung.

Streit über die Finanzierung

Die Abschaffung des verpflichtenden Rundfunkbeitrags in Sachsen-Anhalt würde nach Darstellung der Kritiker eine wichtige Sicherung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beseitigen.

Derzeit werden ARD, ZDF und Deutschlandradio durch Beiträge von Bürgern, Haushalten, Unternehmen und Einrichtungen finanziert. Die Einnahmen fließen direkt an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Dieses Modell soll die redaktionelle Arbeit vor staatlicher Kontrolle schützen und eine objektive sowie ausgewogene Berichterstattung ermöglichen.

Der zugrunde liegende Bericht ist hier abrufbar: Bericht zur AfD und zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

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