Im Bundestag werden drei Vorschläge zur Organspende-Regelung in Deutschland beraten. Im Kern geht es um die Frage, ob die bisherige Zustimmungsregel bleiben soll oder ob die Widerspruchslösung eingeführt wird.
Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungs- oder Zustimmungslösung. Wer nach dem Hirntod Organe spenden will, kann das zu Lebzeiten festlegen – auf einem Organspendeausweis oder im Organspenderegister, das 2022 eingerichtet wurde.
254 Parlamentarierinnen und Parlamentarier unterstützen die Widerspruchslösung. Nach diesem Modell wäre jeder Mensch grundsätzlich Organspender, solange er zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat.
Die Befürworter verweisen darauf, dass so „die Versorgung der Menschen, die auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sind“ verbessert werden könnte. Zudem, so ihre Argumentation, schaffe die Regelung mehr Sicherheit für alle Beteiligten und entlaste Angehörige, die im Angesicht des Todes entscheiden müssten.
Auch der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf dringt auf Veränderungen. Er beklagt, dass „Die Situation der Organspende ist von einem signifikanten Organmangel gekennzeichnet…“ und die gegenwärtige Gesetzeslage in Deutschland nicht ausreiche, um die Lage der Schwerkranken zu verbessern.
Die Zahlen unterstreichen den Druck: Im vergangenen Jahr spendeten in Deutschland 985 Menschen ein oder mehrere Organe. Gleichzeitig standen 8.199 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation.
Ein zweiter, kleinerer fraktionsübergreifender Vorschlag von 58 Parlamentarierinnen und Parlamentariern will die Zustimmungslösung beibehalten. Er setzt auf mehr Aufklärung und Information und will außerdem Regelungen umsetzen, die 2020 mit dem Gesetz zur „Stärkung der geltenden Entscheidungsregelung“ beschlossen wurden, bisher aber nicht umgesetzt sind.
Nach diesem Gesetz sollten Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Ausweisdokumenten über die Organspende informiert werden und sich ins Organspenderegister eintragen lassen können. Die fehlende Umsetzung wird mit „mit Verweis auf die hohen Kosten“ begründet, die die zuständigen Länder angeführt haben.
Die Gegner der Widerspruchslösung lehnen einen Systemwechsel ab und verweisen auf die Selbstbestimmung der Menschen. Ihre zentrale Formel lautet: „Schweigen dürfe nicht als Zustimmung angesehen“.
Die Bundesregierung ordnet die Entscheidung als Gewissensfrage ein. Nach ihrer Stellungnahme sind die Abgeordneten damit von der Fraktionsdisziplin befreit.
Ob ein Wechsel zur Widerspruchslösung tatsächlich zu mehr Organtransplantationen führen würde, ist wissenschaftlich nicht eindeutig. Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin kam in einer Studie vom November 2024 auf Basis von Längsschnittdaten aus fünf Ländern zu keinem klaren Zusammenhang zwischen Widerspruchslösung und einer signifikant höheren Zahl gespendeter Organe.
Eine weitere Untersuchung der OECD, an der die Universität Hamburg beteiligt war, untersuchte 24 Länder mit Widerspruchslösung und kam zu dem Schluss, dass diese die Zahl der Organspenden nach dem Tod nur wenig erhöht habe.
Eine Repräsentativbefragung aus dem Jahr 2024 ergab zudem, dass 85 Prozent der Befragten ihre generelle Bereitschaft zur Organspende erklärt hatten, aber nur rund 45 Prozent diese dokumentiert hatten.
Im weiteren Umfeld der Debatte spielt auch die Frage eine Rolle, welche Todesdefinition bei Organentnahmen zugrunde gelegt wird. In Ländern mit besonders hohen Spenderaten gilt laut Artikel nicht nur die Widerspruchslösung, sondern auch der Herztod als Kriterium. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin hat dazu kürzlich ein Positionspapier veröffentlicht und tritt ebenfalls für diese erweiterte Todesdefinition ein; bei den vorliegenden Gesetzentwürfen spielt das Thema aber keine Rolle.
Herzchirurg Jan Gummert verwies in diesem Zusammenhang auf das Beispiel Spanien. Er sagte: „Das Beatmungsgerät kontrolliert“. Und weiter: „Dann wartet man bis das Herz aufhört zu schlagen, und dann würde man den Patienten, der dann formal einen Herztod gestorben ist, in den OP bringen und dann die Organe, die gespendet werden sollen entnehmen“.