Thüringen verschärft die Bedingungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten. Menschen aus Georgien oder Ghana sollen in den Landeseinrichtungen in Suhl oder Eisenberg bleiben, bis sie abgeschoben werden.
Die Thüringer Brombeer-Regierung stoppt die Verteilung von Asylbewerbern aus sogenannten sicheren Herkunftsländern in die Kommunen. Wie das Migrationsministerium in Erfurt mitteilte, sind demnach Geflüchtete aus folgenden Staaten betroffen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien.
Menschen sollen in Landes-Einrichtungen bleiben
Die Regierung verschärft damit die Bedingungen für diese Gruppe der Asylbewerber. Die Menschen sollen künftig so lange in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes bleiben, „bis diese nach Abschluss ihres Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden“.
Damit gemeint sind die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Suhl und die Außenstelle in Eisenberg. Suhl soll eigentlich in Zukunft geschlossen – Eisenberg ausgebaut werden.
Plan: Bis zur Abschiebung in Suhl oder Eisenberg
Migrationsministerin Beate Meißner (CDU) nannte die Anweisung „einen wichtigen Schritt, um die Kernziele der Landesregierung im Migrationsbereich in die Tat umzusetzen“. Ziel sei eine Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte. Meißner sprach von einer „Wende in der Migrationspolitik“.
Langfristig sei geplant, dass auch weitere Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive „bis zu deren Abschiebung“ in Landes-Aufnahmeeinrichtungen verbleiben.

Beate Meißner (CDU) in ihrem Büro in Erfurt – seit gut 100 Tagen ist sie Thüringens Justiz- und Migrationsministerin.
Was steckt genau hinter „sichere Herkunftsstaaten“?Als sicherer Herkunftsstaaten werden laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Länder definiert, in denen Deutschland generell von keiner Verfolgung für die Asylbewerber ausgeht. „Es gilt die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt“, schreibt das BAMF auf seiner Seite.
Wie andere Asylbewerber unterlaufen auch die Menschen aus diesen Ländern ein Verfahren in Thüringen – allerdings werden ihre Anträge erst einmal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Nur wenn es Tatsachen oder Beweismittel für eine Verfolgung im Heimatstaat gibt, so schreibt es die Migrationsbeauftragte des Freistaates auf ihrer Seite, kann Asyl gewährt werden.
Zahlen sinken ohnehin
Nachdem die Zahl der Asylbewerber in Thüringen in den vergangenen Jahren gestiegen ist, hatte sich die Situation zuletzt teilweise entspannt. Die Auslastung der kommunalen Unterkünfte ist in den vergangenen Monaten beispielsweise gesunken: Fast jeder vierte Wohnplatz dort ist derzeit nicht belegt.
Generell sank auch die Zahl der in Thüringen neu aufgenommenen Geflüchteten im vergangenen Jahr um zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellten rund 7.000 Menschen Asylanträge in Thüringen. 2023 waren es noch knapp 8.000.
Trotz sinkender Zahlen klagen die Kommunen über eine starke Belastung: Die finanzielle Hilfe vom Land für die Unterbringung würde oft nicht reichen und die Mittel oft zu spät ausgezahlt.