Mehrere Personen gehen in einem Innenraum, zwei Frauen im Vordergrund tragen Businesskleidung und Besucherausweise.
Arbeitsministerin Bärbel Bas (Mitte, SPD) und DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi (rechts): Der Gewerkschaftsbund will die Betriebsrente verpflichtend machen. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Streit um Betriebsrente bremst geplante Gespräche zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern

Oktober 8, 2026
1 min. lesezeit

In Deutschland sollen Gewerkschaften, Arbeitgeber und weitere Beteiligte über Änderungen bei der Betriebsrente beraten, um die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu erhöhen. Der Auftakt der Gespräche, der für Donnerstag vorgesehen war, wurde verschoben.

Das Bundesarbeitsministerium unter Bärbel Bas (SPD) arbeitet zugleich an einem Entwurf für die Reform der gesetzlichen Rente. Nach Empfehlung der Rentenkommission soll dasselbe Haus auch Änderungen an der betrieblichen Altersvorsorge prüfen.

Gewerkschaften und Arbeitgeber sollen sich bis zum Jahresende auf konkrete Schritte verständigen, um die Zahl der Beschäftigten mit Betriebsrente zu erhöhen. Das Sozialpartnermodell, das seit 2018 gilt, erlaubt auf Grundlage von Tarifverträgen reine Beitragszusagen ohne Garantien.

Nach Angaben aus dem Umfeld der Debatte hat etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland keine Betriebsrente, rund 18 Millionen Menschen haben eine. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen ist die Verbreitung geringer. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung bieten rund 57 Prozent der Arbeitgeber gar keine Betriebsrente an.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine verpflichtende Betriebsrente mit einem Arbeitgeberbeitrag von mindestens zwei Prozent des Bruttolohns. SPD-Finanzminister Lars Klingbeil hatte den Vorschlag im Juni in einer ARD-Bürgersendung öffentlich unterstützt. Er sagte dort: „Auch das würde helfen“.

Die Arbeitgeberseite und der wirtschaftspolitische Flügel der Union lehnen ein Pflichtmodell ab. Sie verweisen auf weniger Wahlfreiheit für Beschäftigte und höhere Lohnkosten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schlägt stattdessen ein standardisiertes Basisprodukt über die Direktversicherung vor, das sich vor allem an kleine, nicht tarifgebundene Betriebe richten soll.

Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt seit dem 22. Januar 2026. Es öffnet Sozialpartnermodelle über die jeweilige Branche hinaus und ermöglicht in Unternehmen ohne Tarifvertrag eine automatische Anmeldung der Beschäftigten mit Opt-out. Für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von höchstens 2.575 Euro können Arbeitgeber ab 2027 in eine Betriebsrente einzahlen und dafür steuerlich entlastet werden.

Das Gesetz sieht zudem eine Überprüfung im Jahr 2027 vor. Sollte sich die Beteiligung bis dahin nicht gegenüber 2025 verdoppelt haben, muss die Bundesregierung bis zum 31. März 2028 weitere Maßnahmen vorschlagen.

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